Befristeter Vertrag
Pflegefachkraft Begutachtung Pflegebedürftigkeit (w/m/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
10.03.2026
Branche
Gesundheit & soziale Dienste
Wir sind der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung in Thüringen mit über 380 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams, vorerst befristet für zwei Jahre, zum 1. Mai 2026 eine
Pflegefachkraft (w/m/d) Begutachtung Pflegebedürftigkeit für den Bereich Gotha / Ohrdruf / Friedrichroda
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Medizinischer Dienst Thüringen
Der Medizinische Dienst Thüringen in Weimar präsentiert sich als herausragender Arbeitgeber, der Inklusion und Chancengleichheit für alle Mitarbeitenden, insbesondere für Menschen mit Schwerbehinderung, aktiv fördert. Das Unternehmen legt großen Wert auf ein diverses und umfassendes Arbeitsumfeld, in dem jede Person wertgeschätzt und unterstützt wird. Durch individuelle Anpassungen und gezielte Fördermaßnahmen schafft der Medizinische Dienst Thüringen optimale Bedingungen für eine erfolgreiche berufliche Entwicklung. Die Mitarbeitenden profitieren von einem wertschätzenden Arbeitsklima und vielfältigen Weiterbildungsmöglichkeiten, die ihre persönliche und berufliche Entfaltung fördern. Die proaktive Haltung des Unternehmens zur Schaffung eines inklusiven Arbeitsplatzes zeigt sich in der Integration von Menschen mit Schwerbehinderung, die eine bedeutende Rolle im Team einnehmen. Dank dieser positiven Unternehmenskultur und der festen Überzeugung, dass Vielfalt eine Stärke ist, ist der Medizinische Dienst Thüringen ein attraktiver Arbeitgeber für Jobsuchende mit Schwerbehinderung, die ihre Talente in einem unterstützenden Umfeld entfalten möchten.
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Standort: Friedrichroda, Gotha, Ohrdruf
📮 PLZ: 99894
🗺️ Region: D-PLZ 99
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.