Befristeter Vertrag
Personalsachbearbeiter*in (m/d/w) als Elternzeitvertretung
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
04.03.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Das Max-Planck-Institut für Evolutionsbiologie in Plön (Schleswig‑Holstein) ist eines von 85 Instituten der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. und eine international führende Einrichtung für die Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Evolutionsbiologie. Mit rund 200 Beschäftigten aus über 30 Nationen umfasst das Institut zurzeit zwei Abteilungen, zahlreiche selbständige Forschungsgruppen sowie zentrale Serviceeinheiten. Die Spannbreite der Forschungsarbeiten beinhaltet ökologische, organismische, molekulare und theoretische Ansätze.
Zur Verstärkung unseres Teams in der Verwaltung suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine*n Personalsachbearbeiter*in (m/d/w) als Elternzeitvertretung
befristet bis zum 31.12.2027 und in Vollzeit (Teilzeit ist möglich, jedoch mind. 50 %).
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Plön
🗺️ Region: Deutschland gesamt
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
Ähnliche Stellenangebote
Payroll Specialist (m/w/d) / Lohn- und Gehaltsbuchhalter*in in der Personalabteilung
Max-Planck-Institut für Plasmaphysik
📍 Garching bei München
⏰ Teilzeit
🏢 Wissenschaft & Forschung
Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik als ein Institut der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung...
Details ansehen →
Wissenschaftliche Referentin / Wissenschaftlicher Referent für den Präsidenten im Bereich Life Sciences
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
📍 München
⏰ Vollzeit
🏢 Wissenschaft & Forschung
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Lände...
Details ansehen →
Projektmitarbeiter (m/w/d) Entrepreneurship Education
Hochschule Albstadt-Sigmaringen
📍 Sigmaringen
⏰ Teilzeit
🏢 Wissenschaft & Forschung
Die Hochschule Albstadt-Sigmaringen ist eine innovative Hochschule für Angewandte Wissenschaften und...
Details ansehen →
Referatsleitung (m/w/d) im Bereich Studium und Lehre
Justus-Liebig-Universität Gießen
📍 Gießen
⏰ Vollzeit
🏢 Wissenschaft & Forschung
Die 1607 gegründete Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) ist eine traditionsreiche Forschungsunive...
Details ansehen →
Sachbearbeiter/in Reisekostenabrechnung (m/w/d)
Universität Ulm Abteilung III-1 Personalservice
📍 Ulm
⏰ Homeoffice möglich
🏢 Wissenschaft & Forschung
Die Universität Ulm mit ca. 10.000 Studierenden bietet abwechslungsreiche berufliche Aufgaben in ein...
Details ansehen →
Studienkoordinator/in (m/w/d) Fachbereich Medizin
Justus-Liebig-Universität Gießen
📍 Gießen
⏰ Vollzeit
🏢 Wissenschaft & Forschung
Die 1607 gegründete Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) ist eine traditionsreiche Forschungsunive...
Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.