Feste Anstellung

Operative/r ISB-Referent/in (w/m/d) - Ref. 12 Informationssicherheit

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

📍 Stuttgart

PLZ: 70173

Region: D-PLZ 70

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

23.12.2025

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport in Stuttgart (www.km-bw.de) ist in Abteilung 1 „Haushalt, Recht, Personal, Organisation“ im Referat 12 „IT Verwaltung“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgender Dienstposten zu besetzen:

Operative/r ISB-Referent/in (w/m/d)

(Besoldungsgruppe A 13 - A 15), Vollzeit

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport ist als Landesbehörde zuständig für die Bildungsangebote des Landes von der Kita bis zur Hochschulreife. Informationen zum Kultusministerium finden Sie hier.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Auf einen Blick

Ihre Aufgaben

  • Unterstützung in der IT-Verwaltung des Ministeriums
  • Mitwirkung an rechtlichen und organisatorischen Fragen
  • Beratung in personalrelevanten Angelegenheiten
  • Verwaltung von Haushaltsangelegenheiten

Ihr Profil

  • Abschluss im relevanten Fachbereich
  • Erfahrung im Bereich IT-Management
  • Kenntnisse im Haushaltsrecht
  • Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit

Das Kultusministerium in Baden-Württemberg verantwortet die Bildungsangelegenheiten des Landes.

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Über das Unternehmen

Logo von Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg in Stuttgart gilt als ein vorbildlicher Arbeitgeber, der Chancengleichheit und Inklusion großschreibt. Hier findet eine vielfältige und engagierte Belegschaft zusammen, die sich für die Bildung und Förderung aller Menschen in Baden-Württemberg einsetzt. Das Ministerium fördert aktiv die Integration von Menschen mit Schwerbehinderungen und schafft ein offenes und unterstützendes Arbeitsumfeld. Durch gezielte Maßnahmen und Programme wird die Bedeutung der Inklusion in den Arbeitsalltag integriert, sodass Mitarbeitende mit Schwerbehinderung die gleichen Chancen und Aufstiegsmöglichkeiten genießen wie ihre Kolleginnen und Kollegen. Das Ministerium ist stets auf der Suche nach talentierten und motivierten Mitarbeitenden, die ihre Fähigkeiten in einem respektvollen und abwechslungsreichen Arbeitsumfeld einbringen möchten. Jobsuchende mit Schwerbehinderung sind herzlich eingeladen, Teil des Teams zu werden und gemeinsam an einer zukunftsfähigen Bildungs- und Sportlandschaft zu arbeiten. Ein vielfältiges Team ist der Schlüssel zu kreativen Lösungen und erfolgreicher Zusammenarbeit – das Ministerium lebt diesen Anspruch.

Standort: Stuttgart

📮 PLZ: 70173

🗺️ Region: D-PLZ 70

📍 Koordinaten: 48.7841568, 9.1534147

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.