Befristeter Vertrag

M.Sc. oder Dipl.-Ing. (Uni) (m/w/d) - Fachrichtung Maschinenbau, Werkstoffwissenschaften, Physik bzw. verwandte Studiengänge

Universität Stuttgart

📍 Stuttgart

PLZ: 70174

Region: D-PLZ 70

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

04.02.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Die Materialprüfungsanstalt Universität Stuttgart sucht eine/-n

M.Sc. oder Dipl.-Ing. (Uni) (m/w/d)

der Fachrichtung Maschinenbau, Werkstoffwissenschaften, Physik bzw. verwandter Studiengänge

für die Abteilung Werkstoffverhalten und Werkstoffmodellierung

Unser Profil:

Die Abteilung Werkstoffverhalten und -modellierung beschäftigt sich mit der Untersuchung des Werkstoffverhaltens bei hohen Temperaturen und unter Wasserstoffeinfluss sowie den hierbei in Werkstoffen ablaufenden Prozessen und den zugrunde liegenden Mechanismen. Wir haben hierbei einen klaren Fokus auf Anwendungen in der Energietechnik. Zur Ergänzung unseres kompetenten und interdisziplinären Team suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine motivierte Persönlichkeit.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Über das Unternehmen

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Universität Stuttgart

Die Universität Stuttgart zählt zu den führenden Hochschulen in Deutschland und zeichnet sich nicht nur durch ihre exzellente Bildung und Forschung aus, sondern auch als vorbildlicher Arbeitgeber für Menschen mit Schwerbehinderung. Inklusion und Chancengleichheit sind zentrale Werte, die in der Personalpolitik der Universität fest verankert sind. Durch individuelle Unterstützungsangebote und barrierefreie Arbeitsbedingungen fördert die Universität ein inklusives Arbeitsumfeld, in dem alle Mitarbeitenden ihre Potenziale entfalten können. Die Universität Stuttgart setzt auf Diversität und schätzt die unterschiedlichen Perspektiven, die Mitarbeitende mit Schwerbehinderung in das Team einbringen. Sie bietet eine Vielzahl von Karrieremöglichkeiten in einem inspirierenden Arbeitsklima, welches von Offenheit und Respekt geprägt ist. Das Engagement der Universität für Inklusion sorgt dafür, dass sich alle Mitarbeitenden wertgeschätzt fühlen und ihre Talente gezielt einsetzen können. In einem dynamischen Umfeld mit flexiblen Arbeitsmodellen und vielfältigen Weiterbildungsmöglichkeiten ist die Universität Stuttgart ein attraktiver Arbeitgeber, der Menschen mit Schwerbehinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht.

Standort: Stuttgart

📮 PLZ: 70174

🗺️ Region: D-PLZ 70

📍 Koordinaten: 48.7530785, 9.1013432

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.