Feste Anstellung

Mitarbeiter:in (w/m/d) für den Besucherservice im Domfoyer

Arbeitszeit

Teilzeit

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

03.02.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Das Bischöfliche Generalvikariat ist die zentrale Verwaltungs­behörde des Bistums Hildesheim. Im Bischöflichen Generalvikariat sowie in den Gemeinden und Einrichtungen des Bistums arbeiten rund 2500 Menschen. Im Bistum Hildesheim leben rund 500 000 Katholikinnen und Katholiken. Das Bistum erstreckt sich von Cuxhaven bis Hann. Münden und von der Weser bis zum östlichen Rand Niedersachsens.

Mitarbeiter:in (w/m/d) für den Besucherservice im Domfoyer

Das Bischöfliche Generalvikariat sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter für den Besuchsservice im Domfoyer. Die Wochenarbeitszeit beträgt 20,00 Stunden. Der Dienstsitz ist Hildesheim.

Das Domfoyer ist die Anlaufstelle für alle Gäste auf dem Domhof. Es repräsentiert das Hildesheimer UNESCO-Welterbe, die bedeutende Sammlung des Dommuseums und die Bischofskirche als Orte von Religion, Kunst und Kultur.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Über das Unternehmen

Logo von Bischöfliches Generalvikariat Bistum Hildesheim

Bischöfliches Generalvikariat Bistum Hildesheim

Das Bischöfliche Generalvikariat Bistum Hildesheim zeichnet sich als ein besonders attraktiver Arbeitgeber aus, der Vielfalt und Inklusion in den Mittelpunkt seiner Personalpolitik stellt. Mit einem klaren Bekenntnis zur Chancengleichheit fördert das Unternehmen aktiv die Integration von Menschen mit Schwerbehinderung und schafft ein unterstützendes und respektvolles Arbeitsumfeld. Durch gezielte Programme und Schulungen stellt das Generalvikariat sicher, dass alle Mitarbeitenden, unabhängig von ihren Fähigkeiten, die Möglichkeit haben, ihr Potenzial voll auszuschöpfen und sich beruflich weiterzuentwickeln. Die wertschätzende Unternehmenskultur und der kollegiale Zusammenhalt tragen dazu bei, dass sich alle Mitarbeitenden wohlfühlen und ihre individuellen Stärken einbringen können. Das Bischöfliche Generalvikariat Bistum Hildesheim bietet so nicht nur interessante Karrieremöglichkeiten, sondern auch ein echtes Zuhause für Menschen, die eine aktive Rolle in der Gesellschaft spielen möchten. Interessierte Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier eine einladende und fördernde Arbeitsatmosphäre, die sie auf ihrem beruflichen Weg unterstützt.

Standort: Hildesheim

🗺️ Region: D-PLZ 31

📍 Koordinaten: 52.1490936, 9.9459600

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.