Befristeter Vertrag

Mitarbeiterin / Mitarbeiter (m/w/d) für das Fachrichtungsbüro Handel des Fachbereichs Duales Studium

Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin)

📍 Berlin

PLZ: 10825

Region: D-PLZ 10

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

12.05.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin ist mit ca. 12.000 Studierenden eine der großen staatlichen Hochschulen Berlins. Sie zeichnet sich durch ausgeprägten Praxisbezug, intensive und vielfältige Forschung, hohe Qualitätsstandards sowie eine starke internationale Ausrichtung aus. Unter einem Dach werden Wirtschaftswissenschaften, privates und öffentliches Wirtschaftsrecht, Verwaltungs-, Rechts- und Sicherheitsmanagement sowie ingenieurwissenschaftliche Studiengänge angeboten. Nahezu alle Studiengänge sind auf Bachelor und Master umgestellt, qualitätsgeprüft und tragen das Siegel des Akkreditierungsrates.

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir im Rahmen einer Krankheitsvertretung unbefristet

eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter (m/w/d)
für das Fachrichtungsbüro Handel des Fachbereichs Duales Studium

Entgeltgruppe 8 TV-L Berliner Hochschulen
mit 50 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
Kennzahl 018_2026

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Über das Unternehmen

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Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin)

Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) ist ein herausragender Arbeitgeber, der sich durch ein starkes Engagement für Inklusion und Chancengleichheit auszeichnet. Als innovative Bildungseinrichtung fördert die HWR Berlin nicht nur akademische Exzellenz, sondern setzt sich auch aktiv für die berufliche Integration von Menschen mit Schwerbehinderung ein. Im Rahmen einer offenen und wertschätzenden Arbeitskultur bietet die Hochschule vielfältige Karrieremöglichkeiten, die auf die individuellen Stärken und Talente ihrer Mitarbeitenden abgestimmt sind. Die HWR Berlin legt besonderen Wert auf barrierefreie Arbeitsbedingungen und bietet entsprechende Unterstützung, um eine inklusive und angenehme Arbeitsatmosphäre zu schaffen. Das Unternehmen erkennt die Vielfalt als wertvolle Bereicherung und fördert somit nicht nur die persönliche, sondern auch die berufliche Entwicklung aller Mitarbeitenden. Interessierte mit Schwerbehinderung finden bei der HWR Berlin ein Umfeld, das ihre Fähigkeiten schätzt und ihnen die Chance gibt, ihre Potenziale voll auszuschöpfen. Bewerbungen sind ausdrücklich willkommen, und die Hochschule freut sich darauf, engagierte Talente in ihrem Team willkommen zu heißen.

Standort: Berlin

📮 PLZ: 10825

🗺️ Region: D-PLZ 10

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.