Feste Anstellung

Mitarbeiter:in im Bereich People & Culture (HR) / Personalkauffrau (m/w/d)

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Feste Anstellung

Veröffentlicht

08.05.2026

Branche

Bildung & Training

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Du möchtest an Deutschlands bekanntester privater Fernhochschule Menschen dafür begeistern, ihren Traum der akademischen Weiterbildung zu verwirklichen?
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Mitarbeiter:in im Bereich People & Culture (HR) / Personalkauffrau (m⁠/⁠w⁠/⁠d)
unbefristet in Teilzeit (20 Stunden/Woche).

Die Europäische Fernhochschule Hamburg (Euro-FH) ist eine der größten privaten Fernhochschulen Deutschlands und Teil der Klett-Gruppe. Unsere Mission: Als Möglichmacherin eröffnen wir Menschen durch akademische Bildung neue Chancen – flexibel, praxisnah und individuell begleitet. Damit dieses Modell funktioniert, benötigt es nicht nur moderne und anwendungsorientierte Studienprogramme, sondern vor allem Menschen, die es tragen – und eine Personalarbeit, die ihnen den Rücken stärkt. Bei uns steht People & Culture für ein modernes HR-Verständnis: nah an den Mitarbeitenden, zugewandt in der Kommunikation und mit dem Anspruch, Zusammenarbeit aktiv zu gestalten und weiterzuentwickeln. Genau dafür suchen wir dich.

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Über das Unternehmen

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Europäische Fernhochschule Hamburg - University of Applied Sciences

Die Europäische Fernhochschule Hamburg - University of Applied Sciences, gelegen im schönen Rahlstedt, ist ein herausragender Arbeitgeber, der sich aktiv für Inklusion und Chancengleichheit engagiert. Das Unternehmen bietet ein modernes Arbeitsumfeld, in dem Vielfalt geschätzt wird und jeder Mitarbeiter, unabhängig von seinen Fähigkeiten, wertvolle Beiträge leisten kann. Gerade für Menschen mit Schwerbehinderung ist die Europäische Fernhochschule Hamburg bestrebt, maßgeschneiderte Fördermaßnahmen zu bieten, um eine barrierefreie Arbeitsumgebung zu schaffen. Durch flexible Arbeitszeiten und individuell gestaltbare Arbeitsplätze sorgt die Hochschule dafür, dass alle Mitarbeitenden ihr volles Potenzial entfalten können. Die Europäische Fernhochschule ist überzeugt, dass eine inklusive Kultur den Teamgeist stärkt und Innovation fördert. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur eine interessante berufliche Perspektive, sondern auch ein unterstützendes Umfeld, das ihre persönlichen und beruflichen Ziele in den Mittelpunkt stellt. Bewerbungen von qualifizierten Fachkräften werden herzlich willkommen geheißen, um gemeinsam die Zukunft der Bildung zu gestalten.

Standort: Hamburg (Rahlstedt)

🗺️ Region: D-PLZ 22

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.