Befristeter Vertrag
Mitarbeiter:in im Bereich Makerspace mit dem Schwerpunkt Weiterentwicklung (w/m/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
18.02.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Die Hochschule Aalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine:n
Mitarbeiter:in im Bereich Makerspace mit dem Schwerpunkt Weiterentwicklung (w/m/d)
- in Teilzeit 50% (19,75 Std./Wo.) -
Werden Sie Teil unseres starken Teams! Die Hochschule Aalen ist eine der forschungs stärksten Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Deutschland. Regional, national und international ist die Hochschule Aalen seit über 60 Jahren ein verlässlicher Partner – für die Studierenden, die Mitarbeitenden und Lehrenden, für die Kommunen, die Wirtschaft und mehr als 130 Kooperationspartner weltweit. Wir legen viel Wert auf eine moderne und zukunftsorientierte Lehre, denn die Verbindung von Theorie und Praxis ist für uns entscheidend.
Der Makerspace der Hochschule ist eine moderne Werkstatt, in der Studierende und Mitarbeitende der Hochschule selbstständig Prototypen bauen und testen können. Einen weiteren Makerspace betreibt das Schülerforschungszentrum. Dieser ist sowohl für Schüler:innen als auch für alle Bürger:innen zugänglich. Beide Makerspaces sollen zu einem Makerspace zusammengeführt und als Ort der Begegnung, der Umsetzung kreativer Ideen und des Austausches weiterentwickelt werden. Dabei soll die Quartiers- / Stadtgesellschaft eingebunden und auf eine verstärkte Zusammenarbeit der Hochschule, der Stadtverwaltung, der Landkreisverwaltung, der zivilgesellschaftlichen Organisationen und Bürger:innen geachtet werden.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die Hochschule Aalen ist ein innovativer und zukunftsorientierter Arbeitgeber, der Wert auf ein inklusives Arbeitsumfeld legt. Mit einem klaren Bekenntnis zu Chancengleichheit fördert die Hochschule die Integration von Menschen mit Schwerbehinderung und setzt auf eine vielfältige Belegschaft, die unterschiedliche Perspektiven und Talente vereint. Durch gezielte Maßnahmen zur Unterstützung von Mitarbeitenden mit besonderen Bedürfnissen schafft die Hochschule ein Arbeitsklima, in dem jeder die Möglichkeit hat, sein Potenzial voll zu entfalten. Flexible Arbeitsmodelle, individuelle Anpassungen und ein engagiertes Team tragen dazu bei, Barrieren abzubauen und ein inklusives Miteinander zu fördern. Die Hochschule Aalen bietet nicht nur eine Vielzahl von beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten, sondern auch ein wertschätzendes Umfeld, das die einzelnen Stärken der Mitarbeitenden in den Vordergrund stellt. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier eine einladende Community, die sich für Diversität starkmacht und die individuelle Förderung ernst nimmt. Bei der Hochschule Aalen sind alle willkommen, und die Zukunft wird gemeinsam gestaltet.
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.