Befristeter Vertrag
Mitarbeiter:in Fakultätsmarketing Netzwerk³: Fakultät-Schulen-Unternehmen (m/w/x)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
10.03.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
An der Hochschule Reutlingen trifft Innovation auf Tradition. Ob digitale Transformation, nachhaltige Produktentwicklung oder interdisziplinäre Forschung – wir arbeiten an Themen, die Wissenschaft, Wirtschaft und die Welt bewegen. Die Fakultät Informatik arbeitet zukunftsorientiert und praxisnah. Im Zentrum der ausgeschriebenen Stelle steht der Aufbau und die Koordination tragfähiger Verbindungen: zu Schulen, Unternehmen und externen Partnern ebenso wie innerhalb der Fakultät. Ziel ist es, durch starke Netzwerke und klare Kommunikation den Zusammenhalt zu fördern und die Sichtbarkeit nach außen zu stärken. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist an der Fakultät Informatik im Bereich Öffentlichkeitsarbeit/Fakultätsmarketing folgende Stelle zu besetzen:
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist an der Fakultät ESB Business School folgende Stelle zu besetzen:
Mitarbeiter:in Fakultätsmarketing Netzwerk³: Fakultät-Schulen-Unternehmen (m/w/x)
In Vollzeit (100 %) oder Teilzeit (60 - 90 %)
Kennziffer 2026/032
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die Hochschule Reutlingen ist ein vorbildlicher Arbeitgeber, der Vielfalt und Chancengleichheit großschreibt. Als innovatives Bildungsinstitut bietet sie ein dynamisches Arbeitsumfeld, das Menschen mit Schwerbehinderung aktiv inkludiert und unterstützt. Hier stehen die Stärken und Talente aller Mitarbeiter im Fokus, wodurch ein respektvolles und motivierendes Miteinander gefördert wird. Durch gezielte Maßnahmen zur Barrierefreiheit sorgt die Hochschule dafür, dass alle Beschäftigten, unabhängig von ihren individuellen Bedürfnissen, gleichberechtigt am Arbeitsleben teilnehmen können. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur einen Arbeitsplatz, sondern auch ein engagiertes Team, das die persönliche und berufliche Entwicklung wertschätzt und fördert. Die Hochschule Reutlingen beweist, dass Inklusion und Vielfalt nicht nur zentrale Werte, sondern auch eine strategische Stärke sind, die das gesamte Arbeitsumfeld bereichern. Wer auf der Suche nach einem inklusiven Arbeitgeber ist, findet in der Hochschule Reutlingen eine hervorragende Möglichkeit, seine Fähigkeiten einzubringen und an einem inspirierenden Ort zu wachsen.
📍 Reutlingen
Standort: Reutlingen
📮 PLZ: 72762
🗺️ Region: D-PLZ 72
📍 Koordinaten: 48.4959183, 9.2028170
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.