Befristeter Vertrag
Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter (m/w/d) als stellvertretende Leitung der Poststelle
Bayerisches Staatsministerium f. Ernährung, Landwirtschaft, Forsten u. Tourismus
📍 München
PLZ: 80539
Region: D-PLZ 81
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
30.01.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF), seine nachgeordneten Behörden und Ämter kümmern sich um Lebensgrundlagen unserer Gesellschaft: Ernährung, Wald und Kulturlandschaft, Landwirtschaft, ländliche Räume und Bayern als Tourismusstandort.
Wir suchen zum 1. Mai 2026 einen
Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter (m/w/d) als stellvertretende Leitung der Poststelle
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Bayerisches Staatsministerium f. Ernährung, Landwirtschaft, Forsten u. Tourismus
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus in München zeichnet sich als attraktiver Arbeitgeber durch sein Engagement für Vielfalt und Inklusion aus. Besonders Menschen mit Schwerbehinderung finden hier ein offenes und unterstützendes Arbeitsumfeld, das Chancengleichheit in den Mittelpunkt stellt. Das Ministerium fördert aktiv die Integration von Mitarbeitenden mit unterschiedlichen Fähigkeiten und schafft ein Team, das von vielfältigen Perspektiven profitiert. Die wertschätzende Unternehmenskultur ermöglicht es allen Mitarbeitenden, ihre individuellen Stärken einzubringen und sich beruflich weiterzuentwickeln. Flexible Arbeitszeiten und gezielte Weiterbildungsangebote unterstreichen das Bestreben, eine Balance zwischen beruflichen Anforderungen und persönlichen Bedürfnissen zu finden. Durch die gezielte Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Schwerbehinderung zeigt das Staatsministerium, wie wichtig es ist, Barrieren abzubauen und ein inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen. Jobsuchende mit Schwerbehinderung sind eingeladen, Teil dieses progressiven Teams zu werden und gemeinsam an der Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft zu arbeiten.
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.