Befristeter Vertrag
Mitarbeiter (m/w/d) Internatsbetreuung/Freizeitgestaltung
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
17.12.2025
Branche
Bildung & Training
Das Berufsförderungswerk Dresden, eine gemeinnützige GmbH, ist Träger eines überregionalen Zentrums der beruflichen Rehabilitation gemäß § 51 SGB IX.
Zur Betreuung unserer Teilnehmenden in den Internaten am Nachmittag und Abend möchten wir zum nächstmöglichen Termin, zunächst befristet für zwei Jahre, folgende Stelle besetzen:
Mitarbeiter (m/w/d) Internatsbetreuung/Freizeitgestaltung
mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 32 bis 35 Stunden nach Vereinbarung.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeAuf einen Blick
Ihre Aufgaben
- ✓ Betreuung der Teilnehmenden in den Internaten während der Nachmittags- und Abendstunden.
- ✓ Gestaltung von Freizeitaktivitäten für die Teilnehmenden.
- ✓ Unterstützung der Teilnehmenden bei der Integration in den Alltag.
- ✓ Sicherstellung einer angenehmen und förderlichen Atmosphäre im Internat.
Das Berufsförderungswerk Dresden ist eine gemeinnützige GmbH, die berufliche Rehabilitation fördert.
Über das Unternehmen
Berufsförderungswerk Dresden gGmbH
Die Berufsförderungswerk Dresden gGmbH ist ein herausragender Arbeitgeber, der sich intensiv für Inklusion und Chancengleichheit für Menschen mit Schwerbehinderung einsetzt. Als modernes Bildungs- und Dienstleistungsunternehmen bietet es vielfältige berufliche Perspektiven und praxisnahe Qualifizierungsmaßnahmen, die auf die individuellen Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen abgestimmt sind. Das Unternehmen verfolgt das Ziel, die Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern und diskriminierungsfreie Arbeitsplätze zu schaffen. Die Mitarbeiter:innen profitieren von einem unterstützenden Umfeld, das sowohl fachliche als auch soziale Kompetenzen stärkt. Mit einem offenen und inklusiven Teamgeist sowie einem breiten Spektrum an Stellenangeboten ermöglicht die Berufsförderungswerk Dresden gGmbH die Verwirklichung der persönlichen Karriereziele. Durch die kontinuierliche Weiterbildung und individuelle Unterstützung wird die berufliche Integration in den ersten Arbeitsmarkt angestrebt. Damit positioniert sich die Berufsförderungswerk Dresden gGmbH als ein führender Arbeitgeber für Jobsuchende mit Schwerbehinderung, der Diversität schätzt und Chancengleichheit lebt.
Standort: Dresden
📮 PLZ: 01129
🗺️ Region: D-PLZ 01
📍 Koordinaten: 51.0995407, 13.7246599
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.