Feste Anstellung
Mitarbeiter IT (w/m/d) im Bereich Digital
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
11.05.2026
Branche
Freizeit, Touristik, Kultur & Sport
Die Staatsgalerie Stuttgart ist eines der renommiertesten Kunstmuseen in Deutschland und das größte im Land Baden-Württemberg. Unsere Sammlung ist geprägt durch einen außerordentlich reichen Bestand an Meisterwerken aus Malerei, Skulptur und Graphik vom 14. Jahrhundert bis in die Gegenwart. Jährlich kommen an die 280.000 Besucherinnen und Besucher zu uns. Zur Sammlung zeigen wir Sonderausstellungen und bieten ein umfassendes Vermittlungs- und Veranstaltungsprogramm.
Wir setzen alles daran, die Potenziale und das Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch ein attraktives und wertschätzendes Arbeitsumfeld zu fördern und zu stärken. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir daran arbeiten, unseren Besucherinnen und Besuchern den Aufenthalt in der Staatsgalerie zu einer unvergesslichen Erfahrung zu machen.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir einen
Mitarbeiter IT (w/m/d) im Bereich Digital
(in Vollzeit, 39,50 Stunden/Woche, unbefristet)
Die Vergütung erfolgt nach TV-L.
Damit unsere digitalen Prozesse, Archivsysteme und Netzwerke hinter den Kulissen reibungslos funktionieren, suchen wir Sie als technisches Rückgrat. Verstärken Sie unser Team und verbinden Sie IT-Expertise mit gesellschaftlichem Mehrwert.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Stuttgart
📮 PLZ: 70173
🗺️ Region: D-PLZ 70
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.