Feste Anstellung

Meister/-in bzw. Techniker/-in (m/w/d) im technischen Gebäudebetrieb - Anlagentechnik

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

17.12.2025

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ist im Referat 11 – Organisation – zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle

einer Meisterin / eines Meisters bzw. einer Technikerin / eines Technikers (w/m/d) im technischen Gebäudebetrieb - Anlagentechnik

am Dienstort Stuttgart unbefristet zu besetzen.

Die Einstellung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), bei Vorliegen aller tariflichen und persönlichen Voraussetzungen unter Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 12 TV-L.

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz verfügt über eine technisch anspruchsvolle Gebäudestruktur, die einen zuverlässigen und professionellen Betrieb erfordert. Für diese verantwortungsvolle Aufgabe suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte Persönlichkeit mit technischem Know-how, Teamgeist und Freude an Verantwortung, die auch gerne mal anpackt.

Was die Stelle besonders macht
Ein stabiler Gebäudebetrieb ist entscheidend für die Funktionsfähigkeit des Ministeriums. Ihre Arbeit gewährleistet sichere Abläufe, energieeffiziente Prozesse und einen stabilen technischen Betrieb. Sie sind Teil eines kompetenten, kollegialen Teams und verantworten ein breites technisches Spektrum, das für den gesamten Gebäudebetrieb von hoher Relevanz ist.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Auf einen Blick

Ihre Aufgaben

  • Sicherstellung eines reibungslosen technischen Betriebs der Gebäude.
  • Überwachung und Optimierung energieeffizienter Abläufe.
  • Verantwortung für ein breites Spektrum technischer Aufgaben im Gebäudebetrieb.
  • Zusammenarbeit in einem kompetenten und kollegialen Team.

Ihr Profil

  • Abschluss als Meister/in oder Techniker/in im relevanten Bereich.
  • Technisches Fachwissen und Erfahrung im Gebäudebetrieb.
  • Teamfähigkeit und Freude an verantwortungsvollen Aufgaben.
  • Praktische Hands-on-Mentalität.

Wir bieten

  • Unbefristete Anstellung im öffentlichen Dienst.
  • Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 12 TV-L.
  • Möglichkeit, in einem technisch anspruchsvollen Umfeld zu arbeiten.
  • Beitrag zu einem stabilen und effizienten Gebäudebetrieb.

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bietet eine anspruchsvolle technische Umgebung.

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Über das Unternehmen

Logo von Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Stuttgart zählt zu den attraktiven Arbeitgebern in der Region und legt großen Wert auf Inklusion und Chancengleichheit. Als öffentlicher Dienstleister bietet das Ministerium vielfältige Karrieremöglichkeiten und setzt sich aktiv für die Integration von Menschen mit Schwerbehinderung ein. Durch gezielte Maßnahmen und ein unterstützendes Arbeitsumfeld fördert das Ministerium die individuellen Stärken seiner Mitarbeiter, unabhängig von möglichen Einschränkungen. Das Ministerium versteht die Bedeutung einer vielfältigen Belegschaft und schafft ein Arbeitsklima, in dem sich alle Mitarbeiter wohlfühlen und ihre Talente entfalten können. Wer eine erfüllende Tätigkeit sucht und sich für Themen rund um Ernährung und ländliche Entwicklung interessiert, findet hier ein engagiertes Team, das Vielfalt wertschätzt. Darüber hinaus bietet das Ministerium spezielle Programme und Unterstützung an, die den Einstieg für Menschen mit Schwerbehinderung erleichtern. Bewerber sind herzlich eingeladen, Teil dieses inspirierenden und chancengleichen Arbeitsumfeldes zu werden.

Standort: Stuttgart

📮 PLZ: 70182

🗺️ Region: D-PLZ 70

📍 Koordinaten: 48.7841568, 9.1534147

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.