Befristeter Vertrag
Medizinische *r Fachangestellte *r (m/w/d) – Epilepsie Spezialambulanz (kein Wochenenddienst)
Evangelische Stiftung Alsterdorf - Evangelisches Krankenhaus Alsterdorf gGmbH
📍 Hamburg
Region: D-PLZ 22
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
24.03.2026
Branche
Gesundheit & soziale Dienste
Wir sind ein etwas anderes Krankenhaus: Für Menschen mit Behinderung, Epilepsie, für alte Menschen mit und ohne Demenz und für Kinder und Erwachsene mit psychischen Krankheiten. Das Evangelische Krankenhaus Alsterdorf (EKA) gehört mit seinen ca. 800 Mitarbeitenden zu den medizinischen Gesellschaften der Evangelischen Stiftung Alsterdorf. Das EKA hat in Hamburg den Auftrag für die Versorgung von Menschen mit Behinderung. Wir in der Epilepsie-Spezialambulanz (§116b) betreuen Patient*innen mit Anfallsleiden und beraten u.a. zu den Themen Therapieoptimierung, Schwangerschaft, Beruf und Führerschein. Dafür suchen wir Unterstützung. Sind Sie dabei?
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✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Evangelische Stiftung Alsterdorf - Evangelisches Krankenhaus Alsterdorf gGmbH
Die Evangelische Stiftung Alsterdorf - Evangelisches Krankenhaus Alsterdorf gGmbH in Hamburg präsentiert sich als vorbildlicher Arbeitgeber, der Wert auf Chancengleichheit und Inklusion legt. Das Unternehmen ist stolz darauf, Menschen mit Schwerbehinderung in seinen Teams willkommen zu heißen und ihnen die Möglichkeit zu bieten, ihre Talente und Fähigkeiten voll entfalten zu können. Durch ein engagiertes, diverses Arbeitsumfeld fördert die Stiftung eine Kultur, die Vielfalt schätzt und individuelle Perspektiven einbezieht. Die Evangelische Stiftung Alsterdorf bietet nicht nur attraktive Arbeitsplätze, sondern unterstützt auch die persönliche und berufliche Entwicklung aller Mitarbeiter. Das Leitbild der Inklusion wird hier nicht nur propagiert, sondern aktiv gelebt. Interessierte Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden in diesem sozialen Unternehmen eine Vielzahl an Karrieremöglichkeiten, die durch eine umfassende Integration sowie individuelle Unterstützung gekennzeichnet sind. Die Verbindung von Fachkompetenz und Menschlichkeit macht die Evangelische Stiftung Alsterdorf zu einem geschätzten Arbeitsplatz, der auf nachhaltige Werte setzt und echten Mehrwert für alle Mitarbeiter schafft.
Weitere Jobs bei Evangelische Stiftung Alsterdorf - Evangelisches Krankenhaus Alsterdorf gGmbH
Gesundheits- und Krankenpfleger *in / MTA-F (m/w/d) Neurologie Epilepsiezentrum auf der Monitoring Station
Gesundheits- und Krankenpfleger *in / MTA-F (m/w/d) Neurologie Epilepsiezentrum auf der Monitoring Station
Fachwirt *in (m/w/d) im Gesundheitswesen
Standort: Hamburg
🗺️ Region: D-PLZ 22
📍 Koordinaten: 53.6282997, 10.0347004
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.