Befristeter Vertrag
Medieninformatiker / Medienpädagoge / Informatiker (m/w/d)
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
📍 Bad Neustadt an der Saale
Region: D-PLZ 97
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
27.01.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Das BayernLab Bad Neustadt a.d.Saale ist eines von 13 regionalen IT-Laboren in Bayern, die digitale Innovationen, modernes E-Government und IT-Wissen für alle erlebbar machen.
Unser Ziel: Digitalisierung verständlich machen und Begeisterung für neue Technologien wecken!
Für das BayernLab Bad Neustadt a.d.Saale suchen wir voraussichtlich zum 01.04.2026 einen Mitarbeiter (m/w/d) mit einem Bachelor- oder vergleichbaren Ausbildungsabschluss in der Fachrichtung Angewandte Informatik, Elektrotechnik, Nachrichtentechnik, Medieninformatik, Medienwissenschaften oder in einem vergleichbaren Bereich (Bachelor of Science, Bachelor of Engineering) in der Entgeltgruppe 12 TV-L.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in München gilt als attraktiver Arbeitgeber, der besonderen Wert auf eine inklusive Unternehmenskultur legt. Hier wird Chancengleichheit großgeschrieben, sodass Menschen mit Schwerbehinderung die gleichen Möglichkeiten wie alle anderen Mitarbeitenden erhalten. Das Unternehmen setzt sich aktiv dafür ein, ein barrierefreies Arbeitsumfeld zu schaffen und fördert individuell zugeschnittene Lösungen, die den Bedürfnissen aller Mitarbeitenden gerecht werden. Durch gezielte Maßnahmen und Schulungen wird das Bewusstsein für Inklusion innerhalb des Teams gestärkt. Die Mitarbeiter profitieren von einer vielfältigen und dynamischen Arbeitsatmosphäre, die Innovation und Kreativität fördert. Das Landesamt bietet zudem abwechslungsreiche Stellenangebote, die verschiedene Karrieremöglichkeiten für Menschen mit Schwerbehinderung bereithalten. Wer eine Herausforderung in einem zukunftsorientierten Unternehmen sucht, findet hier die Gelegenheit, seine Fähigkeiten in einem unterstützenden Umfeld einzubringen. Eine Karriere im Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung eröffnet nicht nur Möglichkeiten zur persönlichen Weiterentwicklung, sondern trägt auch aktiv zur digitalen Zukunft Bayerns bei.
Weitere Jobs bei Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Referent für PKI & IdM (w/m/d)
Geoinformationssystem (GIS)-Administrator (w/m/d)
Senior Administrator (w/m/d) im Bereich Remote Access Service
Standort: Bad Neustadt an der Saale
🗺️ Region: D-PLZ 97
📍 Koordinaten: 50.3326988, 10.2248001
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.