Sonstige
Mediengestalter:in / Geomatiker:in (w/m/d) – DTP & Geodatenvisualisierung
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Veröffentlicht
11.03.2026
Geomatikerin / Geomatiker, Mediengestalterin / Mediengestalter oder vergleichbar (w/m/d)
Beim Regierungspräsidium Freiburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Referat 91 - Geowissenschaftliches Landesservicezentrum - eine unbefristete Vollzeitstelle zu besetzen.
Dienstort: Freiburg
Umfang: Vollzeit (Job-sharing möglich)
Vergütung: bis Entgeltgruppe 8 TV-L
Anstellungsart: unbefristet
Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) erhebt und verarbeitet Geodaten und Informationen über den Untergrund einschließlich des Grundwassers und der mineralischen Rohstoffe. Als zentrale Anlaufstelle für geowissenschaftliche Informationen des Landes Baden-Württemberg koordiniert das geowissenschaftliche Landesservicezentrum fachübergreifende Aktivitäten und stellt einen breiten Zugang zu digitalen Angeboten des LGRB innerhalb der Landesverwaltung und im Internet bereit, darunter innovative Geoanwendungen, umfangreiche Geodaten und wissenschaftliche Publikationen.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Volljuristin / Volljurist (w/m/d)
(Senior) PR Manager (m/w/d)
Standort: Freiburg
📮 PLZ: 79098
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.