Befristeter Vertrag
Master (w/m/d) der Fachrichtung Biologie, Landschaftsökologie mit Bezug zum Natur- und Artenschutz
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
19.05.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Bei der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg in Karlsruhe, Abteilung „Nachhaltigkeit und Naturschutz“ ist eine Stelle im höheren Dienst mit einem
Master (w/m/d) der Fachrichtung Biologie, Landschaftsökologie mit Bezug zum Natur- und Artenschutz
im Referat „Artenschutz, Landschaftsplanung" zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet bis 30.06.2031 mit einem Beschäftigungsumfang von 65 % zu besetzen.
Das Referat "Artenschutz, Landschaftsplanung" ist zentraler Dienstleister bei der Bereitstellung und Bewertung naturschutzrelevanter Artendaten in Baden-Württemberg. In unserem Auftrag werden landesweite Monitorings durchgeführt und Gefährdungseinschätzungen der Arten aktualisiert. Die Unterstützung der Erfüllung internationaler Verpflichtungen gehört ebenso zu unseren Aufgaben wie die Entwicklung landesweiter Strategien und Konzeptionen, um dem Artensterben entgegenzuwirken. Dabei arbeiten wir eng mit Artspezialistinnen und Artspezialisten sowie Verbänden zusammen. Zu den zentralen Aufgaben des Referates gehören die Vollzugsunterstützung für die nachgeordneten Behörden und die fachliche Beratung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Dies schließt die fachliche Beratung zu landesweiten, naturschutzfachlichen Fachanwendungen im IT-Bereich ein. Dabei ist es uns ein besonderes Anliegen, den Vollzugsbehörden bei konkreten Fragestellungen beratend zur Seite zu stehen und praxistaugliche Hilfestellungen anzubieten. Die Stelle ist im Sachgebiet Artenschutz verortet.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.