Feste Anstellung
Leitung (w/m/d) Bauamt und Gebäudewirtschaft
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
29.01.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Bauen Sie mit uns an der Zukunft Bornheims!
Genau zwischen Köln und Bonn gelegen, direkt am Rhein und umgeben von wunderschöner Landschaft, ist Bornheim mit knapp 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die drittgrößte Stadt im Rhein-Sieg-Kreis und zählt zu den Städten in der Region, die am stärksten wachsen. Bornheim steht für zukunftsorientierte Stadtentwicklung, nachhaltiges Bauen und einen verantwortungsbewussten Umgang mit öffentlicher Infrastruktur.
Als Amtsleitung für das Bauamt und die Gebäudewirtschaft tragen Sie die Gesamtverantwortung für die Abteilungen Bauaufsicht, Bauverwaltung und Denkmalschutz, Hochbau sowie die kaufmännische und technische Gebäudewirtschaft. Sie haben die Chance, die bauliche Entwicklung der Stadt Bornheim aktiv mitzugestalten.
Wir suchen eine engagierte und visionäre Führungspersönlichkeit als
Leitung (w/m/d) Bauamt und Gebäudewirtschaft
Diese verantwortungsvolle Position ist bis zu EG 15 TVöD zzgl. einer Fachkräftezulage in Höhe von 500,- Euro bzw. A 15 LBesO A NRW bewertet.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Bornheim
📮 PLZ: 53332
🗺️ Region: D-PLZ 53
📍 Koordinaten: 50.7630997, 6.9826999
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.