Feste Anstellung
Leitung (m/w/d) des Fachbereichs Hochbau und Gebäudemanagement
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
30.01.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Wir suchen für den Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine
Leitung (m/w/d) des Fachbereichs Hochbau und Gebäudemanagement
in Vollzeit, Entgeltgruppe 15 TVöD, Kennziffer 02-8-26/1
Die Stelle ist unbefristet zu besetzen.
Wir sind Team Tübingen.
Wir arbeiten in der lebendigen, familienfreundlichen Unistadt. In vielen starken Einheiten gestalten wir das lebenswerte Tübingen von morgen.
Von der Verwaltung über die Pädagogik bis hin zur Kultur, ob am Schreibtisch, in der Bastelecke oder an der frischen Luft: Jedes Team trägt seinen Teil zu einer modernen und leistungsfähigen Organisation bei. Für eine nachhaltige und vielseitige Stadt, in der es allen gut geht.
Um die Fortentwicklung des Fachbereichs mit seinen drei Abteilungen Hochbau, Gebäudeunterhaltung und Gebäudebetrieb mit insgesamt über 160 Mitarbeitenden sicherzustellen, suchen wir eine engagierte Führungspersönlichkeit für die Leitungsposition.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die Universitätsstadt Tübingen präsentiert sich als herausragender Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion aktiv fördert. Das Unternehmen legt großen Wert auf Chancengleichheit und hat zahlreiche Initiativen ins Leben gerufen, um Menschen mit Schwerbehinderung den Einstieg in das Berufsleben zu erleichtern. Durch ein Arbeitsumfeld, das auf respektvolle Zusammenarbeit und individuelle Unterstützung setzt, schafft die Universitätsstadt Tübingen Raum für Talente aller Art und ermöglicht es jedem Mitarbeitenden, sein Potenzial voll auszuschöpfen. Zusätzlich bietet die Stadt flexible Arbeitsmodelle sowie individuelle Anpassungen am Arbeitsplatz, um speziellen Bedürfnissen gerecht zu werden und Barrieren abzubauen. Interessierte Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderung finden in Tübingen nicht nur eine attraktive Anstellung, sondern auch ein engagiertes Team, das Vielfalt als Stärke ansieht. In der Universitätsstadt Tübingen wird Integration gelebt, sodass alle Mitarbeitenden gleichwertig zum gemeinsamen Erfolg beitragen können. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung ist die Universitätsstadt Tübingen somit eine hervorragende Wahl, um die eigene berufliche Zukunft aktiv zu gestalten.
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🗺️ Region: D-PLZ 72
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.