Feste Anstellung
Leitung IT-Fachgruppe Admin-IT (m/w/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
09.02.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
gemeinsam Erreger bekämpfen!
Leitung IT-Fachgruppe Admin-IT (m/w/d)
Kennziffer: 594/2026
Einstellungstermin: Zum nächstmöglichen Zeitpunkt, unbefristet
Arbeitszeit: 39 Stunden pro Woche
Vergütung: E 12 TVöD Bund
Arbeitsort: Braunschweig
Probezeit: 6 Monate
Bewerbungsschluss: 08.03.2026
Das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine_n
Leitung IT-Fachgruppe Admin-IT (m/w/d)
Das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung mit Sitz in Braunschweig betreibt als Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft Spitzenforschung auf dem Gebiet der Infektionskrankheiten. Unsere Wissenschaftler_innen entwickeln neuartige Methoden und Strategien, um Infektionskrankheiten immer schneller und wirksamer bekämpfen zu können. Unser gemeinsames Ziel sind neuartige Ansätze zu Prävention, Diagnose und Therapie von Infektionskrankheiten. Im Zentrum unserer Forschung stehen bakterielle und virale Krankheitserreger, ihr Wechselspiel mit dem Immunsystem des Menschen und neue wirksame Wirkstoffe und Vakzine.
Durch ein breites Spektrum an IT-Services und Projekten unterstützt die Abteilung Rechenzentrum, unter der Leitung von Herrn Rafael Ignaczak, sowohl die Wissenschaft als auch die Administration und leistet auf diese Weise einen grundlegenden Beitrag für die Erfolge in der Infektionsforschung des HZI. In einer komplexen IT-Umgebung an mehreren Standorten werden tägliche Herausforderungen an ein großes Team gestellt und mittels Kompetenz und Teamgeist in einem freundlichen Umfeld gemeistert.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Braunschweig
📮 PLZ: 38124
🗺️ Region: D-PLZ 38
📍 Koordinaten: 52.2681389, 10.5258532
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.