Feste Anstellung
Leiter Sales Promotion (m/w/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
08.05.2026
Branche
Freizeit, Touristik, Kultur & Sport
Die Deutsche Zentrale für Tourismus e.V. (DZT) bewirbt international das Reiseland Deutschland im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und wird von diesem aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert. Am Stammsitz Frankfurt/Main und in den weltweiten Niederlassungen sind wir sehr engagiert und erfolgreich tätig. Kreative Produktgestaltung, Marketing/Vertrieb und Kommunikation sind die zentralen Funktionen unserer Dienstleistungsorganisation.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Deutsche Zentrale für Tourismus e.V.
Die Deutsche Zentrale für Tourismus e.V. in Frankfurt am Main gilt als ein attraktiver Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion aktiv fördert. Mit einem klaren Bekenntnis zu Chancengleichheit bietet das Unternehmen Menschen mit Schwerbehinderung eine wertvolle Gelegenheit, ihre Talente und Fähigkeiten in einem dynamischen Umfeld einzubringen. Durch ein offenes und unterstützendes Arbeitsklima ermöglicht die Deutsche Zentrale für Tourismus es jedem Mitarbeiter, unabhängig von seinen individuellen Bedürfnissen, sein volles Potenzial auszuschöpfen. Das Unternehmen setzt auf Barrierefreiheit und individuelle Unterstützung, um ein inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen, das allen Mitarbeitern zugutekommt. Die Deutsche Zentrale für Tourismus engagiert sich dafür, dass Menschen mit Schwerbehinderung nicht nur gleichberechtigt arbeiten, sondern auch im Team erfolgreich sein können. Engagierte Jobseekende finden hier eine sinnstiftende Tätigkeit und die Chance, an der Gestaltung einer positiven Tourismuszukunft mitzuwirken. Die Deutsche Zentrale für Tourismus ist somit nicht nur ein Arbeitgeber, sondern ein Partner für alle, die Vielfalt und Chancengleichheit schätzen.
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.