Befristeter Vertrag
Laborantin / Laborant (w/m/d) Teilzeit 50 %
Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Campus Nord
📍 Eggenstein-Leopoldshafen
PLZ: 76344
Region: D-PLZ 76
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
17.12.2025
Branche
Wissenschaft & Forschung
Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) – Die Universität in der Helmholtz-Gemeinschaft
Im Dialog mit der Gesellschaft entwickelt das KIT Lösungen für große Herausforderungen – von Klimawandel, Energiewende und nachhaltigem Umgang mit natürlichen Ressourcen bis hin zu Künstlicher Intelligenz, technologischer Souveränität und demografischem Wandel. Als Die Universität in der Helmholtz-Gemeinschaft vereint das KIT wissenschaftliche Exzellenz vom Erkenntnisgewinn bis zur Anwendungsorientierung unter einem Dach – und ist damit in einer einzigartigen Position, diese Transformation voranzutreiben. Damit bietet das KIT als Exzellenzuniversität seinen mehr als 10 000 Mitarbeitenden sowie seinen 22 800 Studierenden herausragende Möglichkeiten, eine nachhaltige und resiliente Zukunft zu gestalten.
KIT – Science for Impact.
Wir suchen für das Institut für Mikrostrukturtechnik (IMT) ab 01.03.2026, befristet bis zum 30.06.2029, eine/einen
Laborantin / Laboranten (w/m/d)
Teilzeit 50 %
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Das KIT ist eine führende Universität, die innovative Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen entwickelt.
Über das Unternehmen
Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Campus Nord
Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Campus Nord in Eggenstein-Leopoldshafen ist ein herausragender Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion großschreibt. Das Institut fördert aktiv Chancengleichheit und hat sich zur Aufgabe gemacht, Menschen mit Schwerbehinderung ein inklusives Arbeitsumfeld zu bieten. Hier können Talente nicht nur ihre fachlichen Kompetenzen einbringen, sondern auch Teil einer offenen und unterstützenden Gemeinschaft werden. Das KIT Campus Nord zeichnet sich durch seine innovationsfreudige Atmosphäre aus, in der unterschiedliche Perspektiven geschätzt werden. Die gezielte Förderung von Mitarbeitern mit Schwerbehinderung zeigt, dass das Unternehmen Vielfalt als wichtigen Bestandteil seiner Unternehmenskultur versteht. Durch individuelle Unterstützung schaffen sie optimale Bedingungen für die berufliche Entfaltung aller. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden im KIT eine inspirierende Umgebung, in der ihre Fähigkeiten geschätzt und gefördert werden. Das Institut lädt engagierte Menschen ein, Teil ihres Teams zu werden und die Zukunft der Forschung und Technologie gemeinsam zu gestalten.
📍 Eggenstein-Leopoldshafen
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.