Kundenservice

Kundenberater (w/m/d) für den ENTEGA Point

ENTEGA Plus GmbH

📍 Darmstadt bei Frankfurt am Main

Region: D-PLZ 64

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

04.02.2026

Branche

Energie- und Wasserversorgung & Entsorgung

Stabile Beine, bewegliche Arme, ein Herz, das für Nachhaltigkeit und Klimaschutz schlägt, und ein hellwacher Kopf – das ist der Arbeitgeber ENTEGA! Wir packen zu und treiben die Themen der Zukunft, um DER nachhaltige und innovative Lösungsanbieter für alle zu sein. Auf der Zielgeraden zum ökologisch visionären Gesamtdienstleister stehen wir immer schon für Verlässlichkeit – auch als Arbeitgeber.

Bei dieser Stelle handelt es sich um eine Position bei der ENTEGA Plus GmbH, einem Tochterunternehmen der ENTEGA AG.

Du willst mit uns die Energiewende gestalten? Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung.
Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Qualifikation und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.

Kundenberater (w/m/d) für den ENTEGA Point Darmstadt
Darmstadt | Befristet für 24 Monate | Vollzeit

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Standort: Darmstadt bei Frankfurt am Main

🗺️ Region: D-PLZ 64

📍 Koordinaten: 49.8718247, 8.6532999

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.