Abteilungsleitung, Bereichsleitung
Küchenleitung (m/w/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
12.12.2025
Branche
Sonstige Dienstleistungen
Vielfalt und Chancengleichheit sind uns wichtig. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Auch fördert die Deutsche Bundesbank die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern insbesondere bei der Besetzung von Führungspositionen. Daher begrüßen wir besonders Bewerbungen von Frauen.
Sie sind uns in Ihrer ganzen Individualität herzlich willkommen! Wir freuen uns darauf, Sie mit Ihrer Bewerbung näher kennenzulernen.
Weitere Informationen über den Arbeitgeber Bundesbank finden Sie unter www.bundesbank.de/karriere.
Anstellungsart: Vollzeit
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Wir bieten
- ✓ Vielfalt und Chancengleichheit sind zentrale Werte.
- ✓ Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt.
- ✓ Die Bundesbank setzt sich für die Gleichstellung der Geschlechter ein.
- ✓ Besonders Frauen sind eingeladen, sich zu bewerben.
Die Deutsche Bundesbank fördert Chancengleichheit und Vielfalt am Arbeitsplatz.
Über das Unternehmen
Die Deutsche Bundesbank in Frankfurt am Main gilt als attraktiver Arbeitgeber, der Chancengleichheit und Inklusion für alle Mitarbeiter, einschließlich Menschen mit Schwerbehinderung, aktiv fördert. Mit einem klaren Bekenntnis zu Vielfalt schafft die Bundesbank ein integratives Arbeitsumfeld, in dem Talente und Fähigkeiten geschätzt werden, unabhängig von individuellen Einschränkungen. Durch gezielte Maßnahmen zur Unterstützung von Mitarbeitern mit Behinderungen sorgt die Deutsche Bundesbank dafür, dass jeder die Möglichkeit hat, sich beruflich zu entfalten. Darüber hinaus bietet die Bank ein breites Spektrum an Karrierechancen in verschiedenen Bereichen, die sich ideal für Menschen mit Schwerbehinderung eignen. Ein kollegiales Klima, flexible Arbeitsmodelle und umfassende Weiterbildungsangebote machen die Deutsche Bundesbank zu einem idealen Arbeitsplatz für alle, die ein wertschätzendes und förderndes Umfeld suchen. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur eine anspruchsvolle Tätigkeit, sondern auch die Unterstützung, die sie benötigen, um ihre Potenziale voll auszuschöpfen. Die Deutsche Bundesbank setzt sich für eine inklusive Unternehmenskultur ein, in der jeder zählt.
📍 Frankfurt am Main
Standort: Frankfurt am Main
🗺️ Region: D-PLZ 60
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.