Gastronomie, Hotellerie
Küchenhilfe (m/w/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
18.12.2025
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
In der Vertretung des Freistaates Bayern beim Bund in Berlin, einer Abteilung der Bayerischen Staatskanzlei ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Referat B IV 3 „Verwaltung der Dienststelle, Haushalt, Wirtschaftsbetrieb Berlin“ die Funktion
einer Küchenhilfe (m/w/d)
zu besetzen. Dienstort ist Berlin.
Anstellungsart: Vollzeit
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeAuf einen Blick
Ihre Aufgaben
- ✓ Unterstützung bei der Essenszubereitung und -ausgabe
- ✓ Pflege der Küchenutensilien und -geräte
- ✓ Sicherstellung von Sauberkeit und Hygiene in der Küche
- ✓ Mitwirkung bei der Organisation des Küchenbetriebs
Die Vertretung des Freistaates Bayern beim Bund ist Teil der Bayerischen Staatskanzlei.
Über das Unternehmen
Vertretung des Freistaats Bayern beim Bund – Bayerische Staatskanzlei
Die Vertretung des Freistaats Bayern beim Bund – Bayerische Staatskanzlei in Berlin präsentiert sich als attraktiver Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion aktiv fördert. Das Unternehmen hat sich zum Ziel gesetzt, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Chancengleichheit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vordergrund steht, insbesondere für Menschen mit Schwerbehinderung. Durch gezielte Maßnahmen und Programme unterstützt die Bayerische Staatskanzlei eine barrierefreie Arbeitsumgebung sowie individuelle Entwicklungsmöglichkeiten. Diese Initiativen ermöglichen es Menschen mit Schwerbehinderung, ihre Fähigkeiten und Potenziale bestmöglich einzubringen und sich beruflich weiterzuentwickeln. Die Vertretung setzt auf eine offene Unternehmenskultur, in der jeder Beitrag wertgeschätzt wird. Interessierte Jobsuchende mit Schwerbehinderung sind herzlich eingeladen, Teil dieses engagierten Teams zu werden und die Vorteile eines inklusiven Arbeitsumfelds zu erleben. Mit einem klaren Bekenntnis zu Vielfalt und Chancengleichheit bietet die Bayerische Staatskanzlei optimale Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Karriere.
Standort: Berlin
🗺️ Region: D-PLZ 10
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.