Bildung und Soziales

Koordinator*in „RWTH Postdoc Academy“ (w/m/d) im Center for Young Academics

RWTH Aachen University

📍 Aachen

Region: D-PLZ 52

Arbeitszeit

Teilzeit

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

02.04.2026

Branche

Bildung & Training

Das Dezernat „Personalentwicklung und Talentmanagement“ bündelt sämtliche Maßnahmen zur Personal- und Karriereentwicklung der RWTH. Mit über 500 Weiterbildungsveranstaltungen pro Jahr sowie zahlreichen Coaching-, Beratungs-, Vernetzungs- und Informationsangeboten unterstützt die RWTH ihre Beschäftigten in Wissenschaft, Technik und Verwaltung in ihrer überfachlichen Kompetenzentwicklung.
Das RWTH Center for Young Academics (CYA) ist die zentrale Anlaufstelle für die Karriereentwicklung aller Promovierenden und Postdocs. Innerhalb dieser Struktur bietet die RWTH Postdoc Academy promovierten Wissenschaftler*innen ein umfassendes Weiterbildungsprogramm, Individualcoachings, Karriereberatung und Netzwerkveranstaltungen an.
Die ausgeschriebene Position vereint zentrale und zukunftsweisende Aufgabenfelder der Personal- und Karriereentwicklung für Postdocs. Ziel der Stelle ist die aktive Mitgestaltung und strategische Weiterentwicklung der RWTH Postdoc Academy, die Identifikation relevanter Zukunftsthemen sowie die Entwicklung innovativer Angebote für eine internationale Zielgruppe.
Die Tätigkeit verbindet konzeptionell-strategische Arbeit mit operativer Umsetzung und individueller Beratung. Durch passgenaue Instrumente werden die überfachlichen Kompetenzentwicklung von Postdocs gefördert und ihre Selbstreflexion bei der Orientierung auf Karrierewege innerhalb und außerhalb der Wissenschaft gestärkt.
Ein hochmotiviertes, wertschätzendes und kreatives Team freut sich auf eine engagierte Persönlichkeit, die diesen Aufgabenbereich mitgestaltet.

Weitere Informationen zum RWTH Center for Young Academics finden Sie auf der Website: https://www.rwth-aachen.de/cya

Die RWTH ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert.
Die RWTH bietet im Rahmen eines Universitären Gesundheitsmanagements eine Vielzahl von Gesundheits-, Beratungs- und Präventionsangeboten (z. B. Hochschulsport) an. Für Tarifbeschäftigte und Beamtinnen und Beamte besteht ein umfangreiches Weiterbildungsangebot und die Möglichkeit, ein Jobticket zu erwerben.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Aachen

🗺️ Region: D-PLZ 52

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.