Gastronomie, Hotellerie

Koch/Köchin (m/w/d)

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

09.02.2026

Branche

Bildung & Training

In der Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz ist im Bereich „Veranstaltungen, Gästehaus“ am Dienstsitz Berlin zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine auf zwei Jahre befristete Stelle als

Koch/Köchin (m/w/d)

in Vollzeitbeschäftigung zu besetzen. Bei Vorliegen der haushalterischen Voraussetzungen besteht im Anschluss die Möglichkeit einer Entfristung des Vertrags.

Die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und bei der Europäischen Union in Berlin repräsentiert als Teil der Staatskanzlei das Land Rheinland-Pfalz in der Hauptstadt Berlin. Sie nimmt die Aufgaben und Interessen des Landes bei den Organen der Bundesrepublik Deutschland wahr und stellt in der Hauptstadt das politische, wirtschaftliche, kulturelle und auch gastronomische Leben des Landes Rheinland-Pfalz dar.

Die Landesvertretung organisiert jährlich rund 250 Veranstaltungen und bewirtet regelmäßig zahlreiche hochrangige Gäste aus Politik, Wirtschaft und dem Medienbereich. Dazu gehören Großveranstaltungen, politische Diskussionsformate und Konferenzen sowie Kleinstformate.

Das Veranstaltungsreferat zählt 14 Beschäftigte. Das Küchenteam besteht neben der zu besetzenden Stelle als Koch/Köchin aus einem Küchenchef, einem Koch in Ausbildung sowie einer Spülerin und wird anlassbezogen entsprechend der Veranstaltungsgröße mit Fremdpersonal erweitert.

Anstellungsart: Vollzeit

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Berlin

🗺️ Region: D-PLZ 10

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.