Feste Anstellung
Koch (m/w/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
06.05.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Die Katholisch-Soziale Akademie des Bistums Münster FRANZ HITZE HAUS sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt Verstärkung für das Team durch einen
Koch (m/w/d)
Der Beschäftigungsumfang beträgt 100 %, das sind zzt. 39 Stunden/Woche. Die Stelle ist unbefristet zu besetzen. Eine Besetzung in Teilzeit ist möglich.
Die Katholisch-Soziale Akademie FRANZ HITZE HAUS ist eine Einrichtung des Bistums Münster im Verbund mit den beiden Häusern katholische Landvolkshochschule „Schorlemer Alst“ Freckenhorst und der katholischen Heimvolkshochschule Wasserburg Rindern für Zwecke der Erwachsenenbildung und des Dialogs zwischen der Kirche und den gesellschaftlichen Gruppen. Mit ca. 800 Veranstaltungen werden über 25.000 Tagungsteilnehmer pro Jahr erreicht. Das Haus verfügt über 60 Zimmer mit 88 Betten und 9 Tagungsräumen. Im Restaurant können bis zu 150 Gäste mit Gemeinschaftsverpflegung versorgt werden. Wir bieten unseren Gästen regionale, saisonale und zunehmend biologische Vollverpflegung an: Auf Qualität legen wir großen Wert.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Münster
📮 PLZ: 48143
🗺️ Region: D-PLZ 48
📍 Koordinaten: 51.9635201, 7.6264300
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.