Befristeter Vertrag
Klimaschutzmanager*in
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
06.05.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Seit rund 15 Jahren stehen wir an der Hochschule Rhein-Waal am Niederrhein für eine innovative, interdisziplinäre und internationale Ausbildung junger Menschen aus der ganzen Welt. Wir bieten insgesamt 37 Bachelor- und Masterstudiengänge an den vier interdisziplinären Fakultäten – Technologie und Bionik, Life Sciences, Gesellschaft und Ökonomie sowie Kommunikation und Umwelt. Mehr als 90 Partnerhochschulen in 38 Ländern stehen für die internationale Kooperationsstärke der Hochschule Rhein-Waal. So ist die Hochschule in der EUREGIOn verwurzelt und mit der Welt vernetzt.
Ziel der Stelle ist die Erstellung, Koordination und erste Umsetzung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Hochschule Rhein-Waal sowie die strategische Verankerung des Klimaschutzes in den Organisationsstrukturen unter Einbindung aller relevanten Akteur*innen.
Verstärken Sie unsere Hochschule zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Dezernat Gebäudemanagement am Campus Kleve oder Kamp-Lintfort als
Klimaschutzmanager*in
Kennziffer 01/D6/26 | EG 13 TV-L | befristet aufgrund einer Projektbefristung bis zum 30.06.2028 | Vollzeit
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die Hochschule Rhein-Waal in Kleve präsentiert sich als ein attraktiver Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion in den Mittelpunkt seiner Unternehmenskultur stellt. Hier wird Chancengleichheit großgeschrieben, und Menschen mit Schwerbehinderung finden ein offenes und unterstützendes Arbeitsumfeld. Die Hochschule engagiert sich aktiv für die Schaffung barrierefreier Arbeitsplätze und fördert die individuelle Entwicklung ihrer Mitarbeitenden. Mit einem breit gefächerten Angebot an Stellen im akademischen und administrativen Bereich bietet die Hochschule vielfältige Karrierechancen für Jobsuchende mit Schwerbehinderung. Das inklusive Arbeitsumfeld stärkt nicht nur die Teamdynamik, sondern ermöglicht es auch, unterschiedliche Perspektiven zu integrieren, was zur Förderung von Innovation und Kreativität beiträgt. Die Hochschule Rhein-Waal legt großen Wert darauf, ihre Mitarbeitenden in ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung zu unterstützen und zeigt damit ihr klares Bekenntnis zu einer offenen und respektvollen Unternehmenskultur. Interessierte Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderung sind herzlich eingeladen, Teil dieses dynamischen Teams zu werden und ihre Talente in einem inspirierenden Umfeld einzubringen.
Standort: Kamp-Lintfort
🗺️ Region: D-PLZ 47
📍 Koordinaten: 51.5000000, 6.5332999
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.