Feste Anstellung
Jurist/Volljurist im Prüfungswesen (m/w/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
24.02.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Wir suchen Sie ab sofort für unseren Standort Wiesbaden als
Jurist/Volljurist im Prüfungswesen (m/w/d)
Werden Sie Teil unserer Abteilung Ausbildung und Berufsorientierung!
Sie sind Spezialist für alle prüfungsrechtlichen Fragen in der dualen Ausbildung und übernehmen eine Beraterrolle für alle am Prüfungswesen beteiligten Akteure. Dabei schulen sie die Prüfungsausschüsse im Kammerbezirk, um Prüfungen rechtssicher durchzuführen und entwickeln in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung ein KI-gestütztes Informationssystem für jegliche Ausbildungsfragen.
Die Handwerkskammer Wiesbaden hat mehr als 27.000 Mitgliedsbetriebe. Sie sorgt für eine gemeinsame und solidarische Vertretung der Anliegen aller Handwerkerinnen und Handwerker in Politik und Öffentlichkeit. Unter dem Motto „praxisnah und fachkundig“ bietet die Handwerkskammer maßgeschneiderte Beratung für ihre Mitglieder an, mit einer breiten Palette qualifizierter Dienstleistungen rund um alle Fragen, z.B. der Betriebsführung oder Aus- und Weiterbildung im Handwerk.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die Handwerkskammer Wiesbaden präsentiert sich als ein vorbildlicher Arbeitgeber, der Chancengleichheit und Inklusion für Menschen mit Schwerbehinderung aktiv fördert. Durch ein inklusives Arbeitsumfeld, das Wert auf Diversität legt, ermöglicht die Handwerkskammer ihren Mitarbeitern, ihre Potenziale voll auszuschöpfen und sich beruflich weiterzuentwickeln. Die Organisation bietet zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten an, darunter barrierefreie Arbeitsplätze und flexible Arbeitszeitmodelle, um den individuellen Bedürfnissen aller Mitarbeitenden gerecht zu werden. Als regional verankerte Institution setzt die Handwerkskammer Wiesbaden auf die gesellschaftliche Verantwortung, Menschen mit Schwerbehinderung attraktive Karrierechancen zu bieten und ihnen eine selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Dies schafft nicht nur ein positives Arbeitsklima, sondern stärkt auch die gesamte Teamdynamik und Innovationskraft des Unternehmens. Die Handwerkskammer Wiesbaden lädt engagierte und talentierte Menschen mit Schwerbehinderung ein, Teil ihres Teams zu werden und gemeinsam an einer zukunftsorientierten Handwerksbranche zu arbeiten. Hier zählt jede Perspektive, und jeder Mitarbeiter ist ein wertvoller Bestandteil des Erfolges.
📍 Wiesbaden
Standort: Wiesbaden
🗺️ Region: D-PLZ 55
📍 Koordinaten: 50.0778465, 8.2453079
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.