Feste Anstellung
Junior COBOL-Entwickler (m/w/d) und COBOL-Entwickler (m/w/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
06.02.2026
Branche
Versicherungen
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg ist einer der größten Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung mit rund 3.600 Mitarbeitenden. Unsere Digitalisierungsabteilung stellt Anwenderinnen und Anwendern ein breites und qualitativ hochwertiges Spektrum an technischen Systemen und Dienstleistungen zur Verfügung. Die Bandbreite reicht von der Entwicklung, über den Betrieb und die Administration von Server-Client-, Netzwerk-, Web- und Großrechner-Lösungen bis zum Support und der Beratung der Fachabteilungen beim Ausbau der digitalen Angebote und beim Einsatz neuer Technologien. Für uns als KRITIS-Unternehmen spielt die Informationssicherheit dabei eine große Rolle.
Unsere Digitalisierungsabteilung gestaltet die digitale Transformation der Rentenversicherung im Rahmen bundesweiter IT-Projekte und entwickelt sichere, nutzerzentrierte digitale Lösungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltungsmitarbeitende. Wir wollen unser bestehendes Kernsystem zukunftssicher weiterentwickeln. Gemeinsam mit rund 400 Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Rentenversicherungsträgern treiben wir die größte Transformation in der Geschichte der DRV voran. Die Arbeitsweise innerhalb der DRV wird dadurch grundlegend verändert. Bei uns stehen die Menschen und ihre Bedürfnisse stets im Mittelpunkt.
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Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
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Standort: Karlsruhe, Stuttgart
🗺️ Region: D-PLZ 70
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.