Befristeter Vertrag
IT-Systemadministrator*in mit Schwerpunkt Netzinfrastruktur (m/w/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
19.03.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Die Pädagogische Hochschule Heidelberg ist ein bildungswissenschaftliches Kompetenzzentrum, das regional, national und international wirkt. Pro Semester sind etwa 4.700 Studierende und Forschende an der Hochschule aktiv. Unseren Erfolg verdanken wir der professionellen Zusammenarbeit der ca. 650 Personen aus Forschung, Lehre, Wissenschaft und Verwaltung.
Das Rechenzentrum sorgt für den reibungslosen und sicheren IT-Betrieb, indem es technologische Veränderungen plant und deren Einführung und Betrieb sicherstellt. Dort ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
IT-Systemadministrator*in mit Schwerpunkt Netzinfrastruktur (m/w/d)
(100 %, TV-L bis EG 11)
zunächst befristet für zwei Jahre zu besetzen. Eine Weiterbeschäftigung wird angestrebt. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Alle 2 Jobs anzeigen →Standort: Heidelberg
📮 PLZ: 69120
🗺️ Region: D-PLZ 69
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.