Befristeter Vertrag
IT-Systemadministrator – Softwareverteilung & Forschungsumgebung (m/w/d)
Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt des Landes Baden-Württemberg
📍 Freiburg im Breisgau
PLZ: 79100
Region: D-PLZ 79
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
20.02.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) ist die Ressortforschungseinrichtung des Landes für den Wald und dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) zugeordnet.
Gesetzlicher Auftrag der FVA ist es, durch anwendungsorientierte Forschung in allen waldbezogenen Belangen zur Sicherung einer nachhaltigen Waldwirtschaft auf wissenschaftlicher Basis beizutragen.
Mit einem interdisziplinären Team mit über dreihundert Beschäftigten greift die FVA praktische Fragen von Forstbetrieben ebenso auf wie Fragen des Artenschutzes, der Walderhaltung oder des Konfliktmanagements in Erholungswäldern.
Bei der Abteilung Biometrie und Informatik ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Freiburg die Stelle als
IT-Mitarbeiter/in (w/m/d)
als Unterstützung für den Aufbau der neuen Forschungsumgebung in Vollzeit zu besetzen.
Die Einstellung erfolgt befristet für 2 Jahre nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Vorbeschäftigungen beim Land Baden-Württemberg sind daher einstellungshindernd. Entsprechende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Bei vorliegenden haushaltsrechtlichen Möglichkeiten und persönlichen Eignungsvoraussetzungen wird im Anschluss eine Entfristung angestrebt.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Freiburg im Breisgau
📮 PLZ: 79100
🗺️ Region: D-PLZ 79
📍 Koordinaten: 47.9990654, 7.8394165
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.