Feste Anstellung

IT-Sicherheitsexpertin / IT-Sicherheitsexperten (m/w/d)

Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

📍 Aurich

Region: Deutschland gesamt

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

13.02.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) ist zentrale Dienstleisterin in der Behördenfamilie des Bundesministeriums für Verkehr. Sie übernimmt vielfältige administrative Aufgaben und unterstützt die Behörden unter anderem bei Reform- und Modernisierungs­vorhaben, treibt die Digitalisierung der Verwaltung voran und wirkt bei Innovations­projekten aktiv mit. Zudem trägt sie mit der Abwicklung von Förderprogrammen des Bundes dazu bei, wichtige verkehrs- und klimapolitische Ziele zu erreichen. Die BAV erledigt ihre Aufgaben professionell, wirtschaftlich und serviceorientiert, was sie zu einer zuverlässigen Partnerin macht.

Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen ist Teil eines 357.582 km² großen Karrierenetzwerks, bestehend aus über 40 Behörden mit rund 24.000 Beschäftigten.

Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) in Aurich sucht in der Abteilung Z „Zentrale Verwaltung“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die unbefristete Besetzung einer Stelle eine/einen

IT-Sicherheitsexpertin / IT-Sicherheitsexperten (m/w/d)

Der Dienstort ist Aurich (Sitz der BAV).
Referenzcode der Ausschreibung 20260221_9339

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Über das Unternehmen

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Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen mit Standorten in Aurich und Magdeburg bietet eine attraktive Arbeitsumgebung für Menschen mit Schwerbehinderung. Das Unternehmen setzt sich aktiv für Inklusion und Chancengleichheit ein und fördert ein diversitätsoffenes Arbeitsklima, in dem individuelle Talente geschätzt werden. Durch gezielte Maßnahmen und Unterstützungsangebote schafft die Bundesanstalt ideale Voraussetzungen, um Menschen mit Schwerbehinderung eine erfolgreiche Karriere zu ermöglichen. Die flexible Gestaltung der Arbeitsplätze sowie spezielle Programme zur beruflichen Weiterentwicklung zeugen von der Verantwortung des Unternehmens, ein positives Arbeitsumfeld zu schaffen. Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen ist überzeugt, dass Vielfalt zur Innovationskraft und zur Stärkung des Teams beiträgt. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur ein sicheres Arbeitsumfeld, sondern auch die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten voll zu entfalten und aktiv zur Gesellschaft beizutragen. Mit einem klaren Bekenntnis zur Inklusion ist die Bundesanstalt eine vorbildliche Wahl für alle, die Wert auf eine gleichberechtigte und respektvolle Berufserfahrung legen.

Standort: Aurich

🗺️ Region: Deutschland gesamt

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.