Befristeter Vertrag
IT-Sicherheitsbeauftragte / IT-Sicherheitsbeauftragter (m/w/d)
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
29.05.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
IT-Sicherheitsbeauftragte / IT-Sicherheitsbeauftragter (m/w/d)
Stabsstelle Informationssicherheit
Stuttgart | Teilzeit 40 % | zum 01.08.2026 | befristet bis 30.06.2028
Das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei (PTLS Pol) ist eine zentrale Dienstleistungs- und Serviceeinrichtung für die Polizei Baden-Württemberg.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Präsidium Technik, Logistik und Service der Polizei
Das Präsidium Technik, Logistik und Service der Polizei in Göppingen ist ein engagierter Arbeitgeber, der Vielfalt und Chancengleichheit fördert. Mit einem klaren Fokus auf Inklusion schafft das Unternehmen ein Arbeitsumfeld, in dem Menschen mit Schwerbehinderung wertgeschätzt werden. Das Präsidium investiert in die berufliche Entwicklung aller Mitarbeiter und bietet individuelle Unterstützung, um die Potenziale jedes Einzelnen optimal zu entfalten. Durch moderne Arbeitsplätze und flexible Arbeitszeitmodelle sorgt das Präsidium für eine hohe Lebensqualität und ein angenehmes Betriebsklima. Mitarbeiter mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur Arbeitsplatzsicherheit, sondern auch die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung eines sicheren und innovativen Dienstes mitzuwirken. Die Bewerbung bei dem Präsidium Technik, Logistik und Service der Polizei ist ein Schritt in eine zukunftssichere Karriere, die auf Respekt und Teamgeist basiert. Menschen mit Schwerbehinderung sind herzlich eingeladen, Teil dieses dynamischen Teams zu werden und gemeinsam an Lösungen zu arbeiten, die einen echten Unterschied machen.
Standort: Stuttgart
📮 PLZ: 70372
🗺️ Region: D-PLZ 70
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.