Feste Anstellung

IT-Administrator*in (m/w/d) Schwerpunkt Schulen

Stadtverwaltung Filderstadt

📍 Filderstadt

Region: D-PLZ 70

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

17.12.2025

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

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IT-Administrator*in (m/w/d) Schwerpunkt Schulen

Die Stadt Filderstadt überzeugt vor allem durch ihre einzig­artige Stand­ort­qualität. Mit rund 45.000 Einwohner*innen ist Filderstadt die zweit­größte Stadt im Landkreis Esslingen und erstreckt sich, angrenzend an die Landes­hauptstadt Stuttgart, vom Flug­hafen über die reizvolle Filderebene bis hin zu wunder­schönen Nah­er­holungs­gebieten. Durch den direkten Anschluss an die Auto­bahn, Bundes­straße und S-Bahn, bietet die Stadt ein äußerst attraktives Wohn­um­feld im Grünen mit viel­seitigen kulturellen und sport­lichen Freizeit­möglich­keiten. Her­vor­zuheben ist das über­regionale Kultur- und Kongress­zentrum FILharmonie und das Sport- und Bade­zentrum Fildorado.

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Ihre Aufgaben

  • Verwaltung und Unterstützung der IT-Systeme in Schulen
  • Sicherstellung der technischen Infrastruktur
  • Behebung von IT-Problemen und Störungen
  • Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen im Haupt- und Personalamt

Wir bieten

  • Attraktive Wohnlage in der Nähe von Stuttgart
  • Vielfältige Freizeitmöglichkeiten in der Natur
  • Gute Verkehrsanbindung durch Autobahn und S-Bahn
  • Kulturelle Highlights wie die FILharmonie

Filderstadt ist die zweitgrößte Stadt im Landkreis Esslingen mit einer hohen Lebensqualität.

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Über das Unternehmen

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Stadtverwaltung Filderstadt

Die Stadtverwaltung Filderstadt gilt als attraktiver Arbeitgeber, der Vielfalt und Chancengleichheit in den Mittelpunkt seiner Personalarbeit stellt. Die Stadtverwaltung setzt sich aktiv für Inklusion ein und bietet Menschen mit Schwerbehinderung zahlreiche Möglichkeiten, Teil des Teams zu werden. Durch individuelle Unterstützung und barrierefreie Arbeitsplätze schafft die Stadtverwaltung ein positives Arbeitsumfeld, in dem jede Mitarbeitende wertgeschätzt wird. Filderstadt fördert die berufliche Integration und Entwicklung von Menschen mit Schwerbehinderung durch gezielte Schulungs- und Qualifizierungsangebote. Neben einer sensiblen Personalpolitik legt die Stadt großen Wert auf ein harmonisches Miteinander im Team, das von Respekt und gegenseitiger Unterstützung geprägt ist. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden in der Stadtverwaltung Filderstadt nicht nur eine interessante berufliche Perspektive, sondern auch ein engagiertes Umfeld, das die Talente und Fähigkeiten aller Mitarbeitenden gleichermaßen anerkennt. Filderstadt heißt neue Talente herzlich willkommen und ermutigt sie, ihre Potentiale zu entfalten und aktiv zur Gestaltung ihrer Stadt beizutragen.

Standort: Filderstadt

🗺️ Region: D-PLZ 70

📍 Koordinaten: 48.6703987, 9.2140999

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.