Feste Anstellung
Ingenieurinnen und Ingenieure (w/m/d) (FH-Diplom/Bachelor) für den Bereich Exportkontrolle
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
13.02.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist das Kompetenzzentrum des Bundes in den Bereichen Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung, Energie, Lieferketten und Abschlussprüferaufsicht.
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) nimmt das BAFA seine Aufgaben am Hauptsitz in Eschborn bei Frankfurt am Main sowie in seinen Außenstellen in Weißwasser/Sachsen, Borna/Sachsen und Berlin wahr.
Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Eschborn mehrere
Ingenieurinnen und Ingenieure (w/m/d) (FH‑Diplom/Bachelor) für den Bereich Exportkontrolle
(Entgeltgruppe 11 TV EntgO Bund bzw. Besoldungsgruppe A 11 BBesO)
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Berlin präsentiert sich als engagierter Arbeitgeber, der Chancengleichheit und Inklusion für alle Mitarbeiter, insbesondere für Menschen mit Schwerbehinderung, aktiv fördert. Diese Institution ist bestrebt, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das Vielfalt schätzt und Talente unabhängig von ihren körperlichen Voraussetzungen in den Vordergrund stellt. Durch flexible Arbeitszeiten und barrierefreie Büros ermöglicht das BAFA eine optimale Integration seiner Mitarbeitenden. Das Bundesamt versteht, dass Inklusion der Schlüssel zu einem produktiven Arbeitsumfeld ist, in dem alle Mitarbeiter ihr volles Potenzial entfalten können. Die Unterstützung von Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung wird durch spezielle Programme und Schulungen ergänzt, die das persönliche und berufliche Wachstum fördern. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vielfältige Karrierechancen. Es ist ein Arbeitgeber, der motivierte Talente sucht und ihnen die Möglichkeit gibt, Teil einer wichtigen Institution zu werden, die aktiv zur wirtschaftlichen Stabilität und Außenwirtschaftspolitik Deutschlands beiträgt.
Weitere Jobs bei Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Volljuristinnen und Volljuristen (w/m/d)
Mitarbeitende/r in der Registratur (w/m/d)
Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter mit Teamleitungsfunktion (w/m/d) im Bereich Gebühren
Standort: Eschborn
🗺️ Region: D-PLZ 65
📍 Koordinaten: 50.1343498, 8.5707102
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.