Befristeter Vertrag

Ingenieur/in (Maschinenbau), Technologiemanager/in oder Wirtschaftsingenieur/in (w/m/d)

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

03.02.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Die Universität Stuttgart hat ein interdisziplinär ausgerichtetes Profil mit Schwerpunkten in den Natur- und Ingenieurwissenschaften. Ihre herausragende Stellung als Forschungs­uni­versität und das breite Spektrum ihrer Fächer macht sie zu einer international anerkannten und zukunftsorientierten Stätte von Wissenschaft und Forschung.

Das Institut für Arbeitswissenschaft und Technologiemanagement (IAT) der Universität Stuttgart beschäftigt sich in Forschung und Lehre mit dem Menschen im Kontext Techno­logie, Organisation und Umwelt in den Bereichen Produkt- und Prozessentstehung, Techno­logiemanagement und Arbeitsorganisation.

Für unser Team suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n:

Ingenieur/in (Maschinenbau), Technologiemanager/in oder Wirtschaftsingenieur/in (w/m/d)

als akademische/n Mitarbeiter/in mit Master- oder Universitätsabschluss

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Über das Unternehmen

Logo von Institut für Arbeitswissenschaft und Technologiemanagement der Uni Stuttgart

Institut für Arbeitswissenschaft und Technologiemanagement der Uni Stuttgart

Das Institut für Arbeitswissenschaft und Technologiemanagement der Uni Stuttgart ist ein attraktiver Arbeitgeber, der großen Wert auf Vielfalt und Chancengleichheit legt. Die Institution fördert ein inklusives Arbeitsumfeld, in dem Menschen mit Schwerbehinderung willkommen sind und aktiv in das Team integriert werden. Durch gezielte Maßnahmen und individuelle Unterstützungsangebote sorgt das Institut dafür, dass alle Mitarbeitenden ihre Potenziale voll ausschöpfen können. Dies schafft nicht nur ein harmonisches Arbeitsklima, sondern auch innovative Ergebnisse, die sowohl die Wissenschaft als auch die Gesellschaft bereichern. Das Institut setzt auf eine offene Unternehmenskultur, die Vielfalt schätzt und die unterschiedlichen Perspektiven seiner Mitarbeitenden für den wissenschaftlichen Fortschritt nutzt. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur einen Arbeitsplatz, sondern auch ein unterstützendes Umfeld, das auf persönliche und berufliche Entwicklung abzielt. Durch die Förderung von Talenten aller Hintergründe zeigt das Institut für Arbeitswissenschaft und Technologiemanagement der Uni Stuttgart, wie eine inklusive Arbeitswelt Realität werden kann.

Standort: Stuttgart

📮 PLZ: 70569

🗺️ Region: D-PLZ 70

📍 Koordinaten: 48.7405815, 9.0992098

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.