Befristeter Vertrag

Ingenieurin / Ingenieur (m/w/d) (FH-Diplom/​Bachelor) Fachrichtung Nachrichten­technik, Automatisierungs­technik oder vergleichbar

Wasserstraßen-Neubauamt Heidelberg

📍 Heidelberg

Region: D-PLZ 69

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

03.02.2026

Branche

Baugewerbe/-industrie

Die Wasserstraßen- und Schifffahrts­verwaltung des Bundes ist der größte Arbeitgeber im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr (BMV).
In unseren Behörden arbeiten deutschlandweit engagierte Menschen für lebendige Wasserstraßen. Wir verknüpfen Verkehrsmanagement, Ökologie und Ökonomie mit moderner Technik, um die vielfältigen Funktionen von Wasserstraßen und Schifffahrt für die Daseinsvorsorge und die natürlichen Lebens­grundlagen zu erhalten und nachhaltig zu verbessern. Kommen Sie zu uns! Gestalten Sie unsere Aufgaben und Ziele aktiv mit!

Das Wasserstraßen-Neubauamt Heidelberg ist Teil eines 357.582 km² großen Karrierenetzwerks, bestehend aus über 40 Behörden mit rund 24.000 Beschäftigten.

Das Wasserstraßen-Neubauamt Heidelberg (WNA Heidelberg) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, befristet für die Dauer der Maßnahme „Grundinstandsetzung von Schleusen und Wehren am Neckar“, in Vollzeit (39 Std./Woche) eine/einen

Ingenieurin / Ingenieur (m/w/d) (FH-Diplom/​Bachelor)
Fachrichtung Nachrichten­technik, Automatisierungs­technik oder vergleichbar

Der Dienstort ist Heidelberg.
Referenzcode der Ausschreibung 20260011_9339

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Über das Unternehmen

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Wasserstraßen-Neubauamt Heidelberg

Das Wasserstraßen-Neubauamt Heidelberg ist ein engagierter Arbeitgeber, der Wert auf Chancengleichheit und Inklusion legt. Als Teil der öffentlichen Verwaltung bietet das Amt vielfältige Karrieremöglichkeiten in einem dynamischen Umfeld, in dem Menschen mit Schwerbehinderung herzlich willkommen sind. Der Arbeitgeber setzt sich aktiv dafür ein, Barrieren abzubauen und ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem alle Mitarbeiter ihre Talente und Fähigkeiten optimal entfalten können. Durch individuelle Unterstützungsangebote und Maßnahmen zur Integration sorgt das Wasserstraßen-Neubauamt dafür, dass sich jeder Mitarbeiter willkommen und wertgeschätzt fühlt. Dies fördert nicht nur ein positives Betriebsklima, sondern trägt auch zur beruflichen Weiterentwicklung aller Angestellten bei. Das Wasserstraßen-Neubauamt Heidelberg ist überzeugt, dass Vielfalt und Inklusion entscheidend für den Erfolg eines modernen Arbeitgebers sind. Menschen mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur einen Arbeitsplatz, sondern auch die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung der Wasserinfrastruktur Deutschlands mitzuwirken. Jobsuchende mit Schwerbehinderung sind eingeladen, Teil dieses unterstützenden und respektvollen Teams zu werden.

Standort: Heidelberg

🗺️ Region: D-PLZ 69

📍 Koordinaten: 49.4062004, 8.6868000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.