Feste Anstellung
Ingenieurin / Ingenieur (m/w/d) Bachelor / Master (Uni/TU/FH) oder Diplom (FH) der Fachrichtung Bauingenieurwesen
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
23.02.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist die größte Arbeitgeberin im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr (BMV). In unseren Behörden arbeiten deutschlandweit engagierte Menschen für lebendige Wasserstraßen. Wir verknüpfen Verkehrsmanagement, Ökologie und Ökonomie mit moderner Technik, um die vielfältigen Funktionen von Wasserstraßen und Schifffahrt für die Daseinsvorsorge und zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland im Einklang mit den natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten und nachhaltig zu verbessern. Kommen Sie zu uns! Gestalten Sie unsere Aufgaben und Ziele aktiv mit!
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Main ist Teil eines 357.582 km² großen Karrierenetzwerks bestehend aus über 40 Behörden mit rund 24.000 Beschäftigten.
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Main sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
unbefristet in Vollzeit eine / einen
Ingenieurin / Ingenieur (m/w/d) Bachelor / Master (Uni/TU/FH) oder Diplom (FH) der Fachrichtung Bauingenieurswesen
im Fachgebiet W1. Der Dienstort ist Aschaffenburg.
Referenzcode der Ausschreibung 20260297_9339
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Main
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Main in Hanau ist ein engagierter Arbeitgeber, der Wert auf Vielfalt und Inklusion legt. Mit einer klaren Vision für Chancengleichheit setzt sich das WSA aktiv dafür ein, Menschen mit Schwerbehinderung eine wertvolle Perspektive im Berufsleben zu bieten. Die Förderung eines inklusiven Arbeitsumfeldes ist Teil der Unternehmensphilosophie, die auf Respekt, Toleranz und Fairness basiert. Das WSA Main bietet seinen Mitarbeitern ein breites Spektrum an Entwicklungsmöglichkeiten sowie ein modernes Arbeitsumfeld. Durch individuelle Anpassungen schafft das Amt die besten Voraussetzungen für ihre Mitarbeiter, um ihr volles Potenzial auszuschöpfen. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur eine berufliche Heimat, sondern auch ein unterstützendes Team, das den Austausch und die Zusammenarbeit schätzt. Die positive Unternehmenskultur des WSA Main zieht talentierte Fachkräfte an und bietet ein sicheres Umfeld, in dem jeder die Möglichkeit hat, zu wachsen und zu gedeihen. Durch die aktive Förderung von Inklusion ist das WSA Main ein vorbildlicher Arbeitgeber für Menschen mit Schwerbehinderung auf der Suche nach neuen beruflichen Herausforderungen.
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🗺️ Region: D-PLZ 63
📍 Koordinaten: 49.9718666, 9.1479664
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.