Feste Anstellung

Ingenieur / Sicherheitsingenieur Arbeitsschutz (w/m/d) – Chemie, Verfahrenstechnik, Umwelt

LUBW - Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg

📍 Karlsruhe

PLZ: 76185

Region: D-PLZ 76

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

29.12.2025

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Bei der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg in Karlsruhe, Abteilung „Technischer Umweltschutz“ ist eine Stelle im höheren Dienst mit einem

Master (w/m/d) der Ingenieur- oder Naturwissenschaften für den Bereich Arbeitsschutz

im Referat „Technischer Arbeitsschutz, Lärmschutz“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet zu besetzen.

Die LUBW ist das Kompetenzzentrum des Landes Baden-Württemberg in Fragen des Umwelt- und Naturschutzes, des technischen Arbeitsschutzes, des Strahlenschutzes und der Produktsicherheit. Wir beraten Politik und Verwaltung in Baden-Württemberg in einer Vielzahl fachlicher Themen.

Die Stelle ist dem Sachgebiet „Technischer Arbeitsschutz“ im Referat „Technischer Arbeitsschutz, Lärmschutz“ zugeordnet. Das Referat unterstützt Arbeits- und Immissionsschutzbehörden bei der Beurteilung und Fragen von physikalischen und chemischen Gefährdungen am Arbeitsplatz sowie bei der immissionsschutzrechtlichen Beurteilung von Geräuschen, Erschütterungen, Vibrationen, Licht und elektromagnetischen Feldern. Teil des Aufgabengebiets ist das Durchführen von bundesweiten Messprojekten an Arbeitsplätzen.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Karlsruhe

📮 PLZ: 76185

🗺️ Region: D-PLZ 76

📍 Koordinaten: 49.0061150, 8.3969717

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.