Feste Anstellung
Ingenieur (m/w/d) der Fachrichtung Bekleidungstechnik
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
08.05.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Das Logistikzentrum der Bayerischen Polizei sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Ingenieur (m/w/d) der Fachrichtung Bekleidungstechnik
in Vollzeit (40 Stunden / Woche)
In der Stadt Hof wurde im Jahr 2023 das neue Logistikzentrum der Bayerischen Polizei (LZBP) gegründet. Das LZBP wird schrittweise zur Servicestelle für ein zentralisiertes Beschaffungswesen innerhalb der Bayerischen Polizei ausgebaut. Gemäß unserem Motto „Wir liefern Sicherheit“ werden wir künftig alles beschaffen, was die Polizei für ihren täglichen Betrieb benötigt – von der Büroklammer bis zum Hubschrauber.
Werden Sie Teil davon und unterstützen Sie uns dabei, die logistische Zukunft der Bayerischen Polizei mitzugestalten.
Das Logistikzentrum ist eine Dienststelle der Bayerischen Bereitschaftspolizei. Diese zählt mit ihren rund 8.000 Mitarbeitenden zu einem der größten Polizeiverbände in Bayern und ist damit wesentlicher Eckpfeiler der inneren Sicherheit in Bayern.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei
Das Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei in Ainring ist ein engagierter Arbeitgeber, der sich aktiv für Chancengleichheit und die Integration von Menschen mit Schwerbehinderung einsetzt. Als Teil der bayerischen Sicherheitsarchitektur bietet das Präsidium nicht nur spannende Karrierechancen, sondern auch ein inklusives Arbeitsumfeld, das Vielfalt schätzt und fördert. Der Fokus auf Inklusion zeigt sich in praxisorientierten Programmen und individuellen Fördermöglichkeiten, die darauf abzielen, die Potenziale aller Mitarbeitenden voll auszuschöpfen. Menschen mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur einen Arbeitsplatz, sondern auch einen Ort, an dem ihre Vielfalt als Bereicherung angesehen wird. Die Arbeitgebermarke des Präsidiums verkörpert zudem Werte wie Respekt, Teamgeist und die Kraft der Gemeinschaft. Durch die Schaffung barrierefreier Arbeitsbedingungen und die Bereitstellung von beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten ermöglicht das Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei allen Mitarbeitenden, ihre Talente bestmöglich einzubringen. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung ist das Präsidium somit eine hervorragende Wahl, um eine erfüllende und zukunftssichere Karriere zu gestalten.
Standort: Hof
🗺️ Region: D-PLZ 95
📍 Koordinaten: 50.3111649, 11.9078665
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.