Feste Anstellung
Ingenieur/-in (m/w/d) für den Außendienst als Aufsichtsperson mit der Zusatzaufgabe "Berufskrankheiten Ermittlungen" im Bereich Trier, Eifel, Hunsrück
BG ETEM – Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
📍 Bereich Trier, Eifel, Hunsrück
Region: D-PLZ 56
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
20.03.2026
Branche
Versicherungen
Wir sind die gesetzliche Unfallversicherung für die Bereiche Energie, Textil, Elektro und Medienerzeugnisse. Bei uns sind rund 4 Millionen Menschen in über 200.000 Mitgliedsunternehmen versichert. Wir beraten unsere Mitgliedsbetriebe bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und sorgen nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten für die medizinische Behandlung, Rehabilitation und finanzielle Entschädigung unserer Versicherten.
Für unser Präventionszentrum Köln suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Ingenieur/-in (m/w/d) für den Außendienst als Aufsichtsperson mit der Zusatzaufgabe "Berufskrankheiten Ermittlungen" im Bereich Trier, Eifel, Hunsrück.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
BG ETEM – Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
Die BG ETEM – Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse mit Sitz in Köln präsentiert sich als vorbildlicher Arbeitgeber, der Inklusion und Chancengleichheit für Menschen mit Schwerbehinderung in den Mittelpunkt stellt. Das Unternehmen setzt sich aktiv für eine diverse und inklusive Arbeitsumgebung ein, in der alle Mitarbeitenden unabhängig von ihren Fähigkeiten wertgeschätzt werden. Durch gezielte Maßnahmen und Programme fördert die BG ETEM die berufliche Entwicklung und Integration von Menschen mit Schwerbehinderung und bietet ihnen die Möglichkeit, ihre Stärken in einem unterstützenden Umfeld einzubringen. Darüber hinaus arbeitet die BG ETEM an der Schaffung barrierefreier Arbeitsplätze und stellt sicher, dass individuelle Bedürfnisse berücksichtigt werden. Als verantwortungsbewusster Arbeitgeber fördert die BG ETEM nicht nur ein positives Arbeitsklima, sondern trägt auch zur gesellschaftlichen Verantwortung bei. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur einen Arbeitsplatz, sondern auch eine Gemeinschaft, die Vielfalt wertschätzt und die Potenziale jedes Einzelnen erkennt. Inklusion ist für die BG ETEM mehr als nur ein Schlagwort – es ist ein integraler Bestandteil der Unternehmenskultur.
Weitere Jobs bei BG ETEM – Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
Sachbearbeitung (m/w/d) im Bereich Organisation Internationaler Präventions-Projekte
Referent/in Recruiting und Employer Branding (m/w/d)
Standort: Bereich Trier, Eifel, Hunsrück
🗺️ Region: D-PLZ 56
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.