Befristeter Vertrag
Hilfslaborant*in oder Biologielaborant*in (m/w/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
09.04.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Das Max-Planck-Institut für Evolutionsbiologie in Plön (Schleswig-Holstein) ist eines von 85 Instituten der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. und eine international führende Einrichtung für die Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Evolutionsbiologie. Mit rund 200 Beschäftigten aus über 30 Nationen umfasst das Institut zurzeit zwei Abteilungen, zahlreiche selbständige Forschungsgruppen sowie zentrale Serviceeinheiten. Die Spannbreite der Forschungsarbeiten beinhaltet ökologische, organismische, molekulare und theoretische Ansätze.
Zur Verstärkung unserer Forschungsgruppe „Evolution polygener Merkmale“ suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine*n Hilfslaborant*in oder eine*n Biologielaborant*in (m/w/d)
in Vollzeit (Teilzeit ist möglich, jedoch mind. 50 %).
Die Stelle ist zunächst befristet auf zwei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung auf insgesamt vier Jahre zu besetzen.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Plön
🗺️ Region: D-PLZ 24
📍 Koordinaten: 54.1599808, 10.4336767
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.