Feste Anstellung

Heilerziehungspfleger*in, Erzieher*in, Ergotherapeut*in oder vergleichbare Qualifikation (m/w/d)

Evangelische Stiftung Alsterdorf - klaarnoord gGmbH

📍 Bargfeld-Stegen

Region: D-PLZ 23

Arbeitszeit

Teilzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

07.05.2026

Branche

Gesundheit & soziale Dienste

Für unser Tagesförderangebot auf Gut Stegen, mit dem Schwerpunkt Tiergestützte Pädagogik und Küche, suchen wir eine*n engagierte*n Heilerziehungspfleger*in, Erzieher*in, Ergotherapeut*in oder eine vergleichbare Qualifikation (m/w/d).

Die Tagesförderung Gut Stegen bietet Bildungs- und Beschäftigungsangebote an zwei Standorten für zur Zeit 20 Beschäftigte mit unterschiedlichsten Unterstützungsbedarfen. Die Assistenzleistungen in der Beschäftigung werden nach individueller Planung erbracht. Die arbeitsorientierten Beschäftigungsangebote finden in enger Zusammenarbeit mit den WfbM-Bereichen Gärtnerei, Landwirtschaft und Küche statt. Der Schwerpunkt der Assistenzarbeit liegt in der Tagesförderung Gärtnerei. Einsätze in der Tagesförderung Küche sowie die Pflege der Tiere (Schafe, Ziegen und Esel), auch manchmal am Wochenende, sind selbstverständlich.

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Über das Unternehmen

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Evangelische Stiftung Alsterdorf - klaarnoord gGmbH

Die Evangelische Stiftung Alsterdorf - klarnoord gGmbH in Ahrensburg ist ein vorbildlicher Arbeitgeber, der sich aktiv für Inklusion und Chancengleichheit einsetzt. Als Teil einer sozialen Stiftung bietet klarnoord Menschen mit Schwerbehinderung ein vielfältiges Arbeitsumfeld, in dem individuelle Stärken und Fähigkeiten geschätzt werden. Das Unternehmen fördert aktiv die Integration von Menschen mit verschiedenen Lebensgeschichten und schafft dadurch ein inklusives Arbeitsklima, in dem Teamarbeit und gegenseitige Unterstützung im Vordergrund stehen. Durch gezielte Schulungs- und Entwicklungsmöglichkeiten ermöglicht klarnoord seinen Mitarbeitenden, ihr volles Potenzial auszuschöpfen und ihre beruflichen Ziele zu erreichen. Die Stiftung setzt sich leidenschaftlich dafür ein, Barrieren abzubauen und eine vielfältige Belegschaft zu fördern, in der jeder die gleichen Chancen hat. Für jobsuchende Menschen mit Schwerbehinderung ist die Evangelische Stiftung Alsterdorf - klarnoord gGmbH somit nicht nur ein Arbeitsplatz, sondern ein Ort, an dem Vielfalt gefeiert wird und die Teilhabe am Arbeitsleben aktiv gelebt wird. Bewerben Sie sich und werden Sie Teil eines wertschätzenden Teams!

Standort: Bargfeld-Stegen

🗺️ Region: D-PLZ 23

📍 Koordinaten: 53.7667007, 10.1999998

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.