Feste Anstellung
Heilerziehungspfleger *in, Erzieher *in (m/w/d) für den treffpunkt.pavillon im Stadtteil Wilhelmsburg
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
06.02.2026
Branche
Gesundheit & soziale Dienste
Heilerziehungspfleger *in, Erzieher *in (m/w/d) für den treffpunkt.pavillon im Stadtteil Wilhelmsburg
Über uns
alsterdorf assistenz west – das sind rund 1000 Mitarbeiter *innen an 73 Standorten. Gemeinsam stehen wir für Empowerment und Inklusion von Menschen mit Behinderung sowie Kindern und Jugendlichen in Hamburg. Durch die Vielfalt unserer pädagogischen, pflegerischen und gewerblichen Kompetenzen bieten wir rund 1.300 Menschen ambulante Assistenz und besondere Wohnformen – personenorientiert und sozialräumlich auf die Bedürfnisse unserer Klient *innen abgestimmt. In unseren Tagewerken sind rund 300 Klient *innen u. a. im Büroservice oder der Gartenpflege tätig. Wir machen was Sinn stiftet sowie Bildung und Teilhabe stärkt. Wir suchen Sie! Für ein starkes und wirkungsvolles „WIR“ und eine moderne Assistenz mit Herz und hoher fachlicher Expertise.
Der treffpunkt.pavillon liegt mitten im lebendigen Reiherstiegviertel in Wilhelmsburg. Der Treffpunkt bietet unterschiedlichste Möglichkeiten der Begegnung. Treffpunkte sind dabei nicht als feste Orte zu verstehen. Sie sind Räume, die Begegnung und Kontakte ermöglichen sollen.
Neben der Planung und Durchführung von inklusiven Angeboten, sind Schwerpunkte der Tätigkeit das Arbeiten in Netzwerken und Gremien des Stadtteils, beratende Tätigkeiten und die Zusammenarbeit mit Kooperationspartner *innen. Sie bringen eine eindeutige Positionierung hinsichtlich Empowerments, Inklusion und Teilhabe mit? Dann freuen wir uns über ihre Bewerbung.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Evangelische Stiftung Alsterdorf - alsterdorf assistenz west gGmbH
Die Evangelische Stiftung Alsterdorf - alsterdorf assistenz west gGmbH in Hamburg ist ein wegweisender Arbeitgeber, der sich durch ein starkes Engagement für Inklusion und Chancengleichheit auszeichnet. Das Unternehmen fördert ein Arbeitsumfeld, in dem Menschen mit Schwerbehinderung wertgeschätzt und in ihren individuellen Fähigkeiten unterstützt werden. Mitarbeitende profitieren von einer Kultur der Offenheit und Toleranz, die Vielfalt als Bereicherung sieht. Mit einem breiten Angebot an Arbeitsplätzen und Ausbildungsmöglichkeiten eröffnet die alsterdorf assistenz west gGmbH zahlreiche Perspektiven für Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen. Das Unternehmen setzt sich proaktiv dafür ein, Barrieren abzubauen und den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Durch gezielte Fördermaßnahmen und flexible Arbeitszeitmodelle schafft die Stiftung ein Umfeld, in dem sich alle Mitarbeitenden entfalten können. Als engagierter Arbeitgeber bietet die Evangelische Stiftung Alsterdorf nicht nur eine sinnstiftende Tätigkeit, sondern auch die Chance, aktiv an der Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft mitzuwirken. Jobsuchende mit Schwerbehinderung sind herzlich eingeladen, Teil dieses innovativen Teams zu werden und ihren Beitrag zur Gemeinschaft zu leisten.
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.