Feste Anstellung
Hauptgeschäftsführer (m/w/d) Kreishandwerkerschaft Gütersloh-Bielefeld
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
08.03.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Die Kreishandwerkerschaft Gütersloh-Bielefeld ist die zentrale Interessenvertretung für rund 2.300 Handwerksbetriebe sowie 42 Innungen in der Region. Sie unterstützt ihre Mitglieder in wirtschaftlichen, rechtlichen und organisatorischen Fragen und vertritt die Interessen des Handwerks gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit.
Im Zuge einer Nachfolgeregelung suchen wir eine erfahrene Persönlichkeit als
Hauptgeschäftsführer (m/w/d)
Interessenvertretung und Dienstleistungen für das Handwerk
In dieser Schlüsselposition gestalten Sie aktiv die Zukunft des regionalen Handwerks und übernehmen Verantwortung für eine starke Organisation mit hoher regionaler Bedeutung.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Bielefeld
🗺️ Region: D-PLZ 33
📍 Koordinaten: 52.0174408, 8.5436525
Ähnliche Stellenangebote
Bauingenieur*in im Straßen- und Radwegebau (m/w/d)
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW)
📍 Bielefeld
⏰ Homeoffice möglich
🏢 Öffentlicher Dienst & Verbände
Wir sind der Ansprechpartner Nummer eins, wenn es um Bundes- und Landesstraßen oder Rad(schnell)wege...
Details ansehen →
Bauingenieur*in (m/w/d) Planung, Bau oder Betrieb und Verkehr
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW)
📍 Bielefeld
⏰ Homeoffice möglich
🏢 Öffentlicher Dienst & Verbände
Wir sind der Ansprechpartner Nummer eins, wenn es um Bundes- und Landesstraßen oder Rad(schnell)wege...
Details ansehen →
Bauingenieur*in im Brückenbau (m/w/d)
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW)
📍 Bielefeld
⏰ Homeoffice möglich
🏢 Öffentlicher Dienst & Verbände
Wir sind der Ansprechpartner Nummer eins, wenn es um Bundes- und Landesstraßen oder Rad(schnell)wege...
Details ansehen →
Vertriebsberater Immobilien (m/w/d)
PlanetHome Group GmbH
📍 Bielefeld
⏰ Homeoffice möglich
🏢 Immobilien
PlanetHome - Als einer der führenden Immobilienvermittler in Deutschland und Österreich sind unser...
Details ansehen →
Ausbildung zum Industriekaufmann/-frau (m/w/d)
HIRO LIFT Hillenkötter + Ronsieck GmbH
📍 Bielefeld
⏰ Vollzeit
🏢 Maschinen- und Anlagenbau
Wir sind Deutschlands größter Hersteller von Treppenliften und Marktführer bei Homeliften. Mit uns...
Details ansehen →
Ausbildung als Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik (m/w/d)
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW)
📍 Bielefeld
⏰ Vollzeit
🏢 Öffentlicher Dienst & Verbände
Wir sind der Ansprechpartner Nummer eins, wenn es um Bundes- und Landesstraßen oder Rad(schnell)wege...
Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.