Befristeter Vertrag
Hauptberufliche Gleichstellungsbeauftragte
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
18.12.2025
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Bodenständig, friesisch, authentisch – und in einer Spitzenposition, wenn es um zukunftsweisende Innovationen geht: Die Hochschule Emden/Leer ist Impulsgeberin für die Region.
An der Hochschule Emden/Leer, die sich als innovative, richtungsweisende Zukunftshochschule versteht, ist am Campus Emden zum 01.04.2026 folgende Stelle im Wahlamt gemäß § 42 (2) NHG mit der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollbeschäftigung – zunächst befristet auf sechs Jahre – zu besetzen:
Hauptberufliche Gleichstellungsbeauftragte in Emden (entsprechend der geforderten Qualifikation bis E 13 TV-L, 100 %)
Kennziffer GS 36Chancengleichheit und Gleichstellungsarbeit sind eine wichtige Voraussetzung für zukunftsfähige Studien- und Arbeitsbedingungen in allen Bereichen. Die hauptberufliche Gleichstellungsbeauftragte leistet dazu einen zentralen Beitrag.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeAuf einen Blick
Ihre Aufgaben
- ✓ Förderung von Chancengleichheit in der Hochschule.
- ✓ Unterstützung bei der Implementierung von Gleichstellungsmaßnahmen.
- ✓ Beratung der Hochschulverwaltung in Gleichstellungsfragen.
- ✓ Entwicklung von Strategien zur Verbesserung der Studien- und Arbeitsbedingungen.
Ihr Profil
- ✓ Abgeschlossenes Hochschulstudium gemäß den Vorgaben.
- ✓ Erfahrung im Bereich Gleichstellungsarbeit.
- ✓ Kenntnisse über rechtliche Rahmenbedingungen zur Gleichstellung.
- ✓ Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit.
Die Hochschule Emden/Leer ist eine innovative Bildungseinrichtung und regionaler Impulsgeber.
Über das Unternehmen
Die Hochschule Emden/Leer ist ein engagierter Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion in den Mittelpunkt seiner Unternehmenskultur stellt. Als moderne Bildungseinrichtung setzt die Hochschule auf Chancengleichheit und fördert aktiv die Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung. Das dynamische Team in Emden bietet eine offene und unterstützende Arbeitsumgebung, in der individuelle Stärken geschätzt und gefördert werden. Die Hochschule ist bestrebt, Barrieren abzubauen und allen Mitarbeitenden die Möglichkeit zu geben, ihr volles Potenzial zu entfalten. Durch gezielte Maßnahmen und Programme zur Inklusion zeigt die Hochschule Emden/Leer nicht nur ihr soziales Verantwortungsbewusstsein, sondern auch ihre Innovationskraft als Arbeitgeber. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier ein inspirierendes Umfeld, in dem ihre Fähigkeiten geschätzt werden und sie aktiv zur Gestaltung der Hochschulbildung beitragen können. Zudem bietet die Hochschule attraktive Weiterbildungsmöglichkeiten und ein positives Arbeitsklima, das die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben unterstützt. Die Hochschule Emden/Leer ist somit ein idealer Arbeitgeber für alle, die Wert auf Offenheit, Vielfalt und persönliche Entwicklung legen.
Weitere Jobs bei Hochschule Emden/Leer
Alle 2 Jobs anzeigen →Standort: Emden
🗺️ Region: D-PLZ 26
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.