Feste Anstellung

hauptamtliche*n Gerätewart*in für die Freiwillige Feuerwehr (m/w/d)

Stadt Pinneberg

📍 Pinneberg

PLZ: 25421

Region: D-PLZ 25

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

02.04.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Die Stadt Pinneberg ist sowohl ein beliebter Wohnort im Grünen nordwestlich von Hamburg als auch eine attraktive Arbeitgeberin. Bei uns kümmern sich rund 470 engagierte Mitarbeiter*innen gerne um die Anliegen unserer 45.000 Einwohner*innen. Toleranz, Respekt und Vielfalt sind uns wichtig.

Die Stadt Pinneberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei

hauptamtliche*n Gerätewart*in für die Freiwillige Feuerwehr (m/w/d)
(unbefristet in Vollzeit, Entgeltgruppe 7 TVöD)

Referenznummer 2026_26

Sie arbeiten in einem Team mit einer Teamleitung und drei weiteren Gerätewarten und sind im Team für die technische Funktionsfähigkeit sowie für den ordnungsgemäßen und sicheren Zustand der Ausrüstung und Gerätschaften für die Freiwillige Feuerwehr Pinneberg verantwortlich. Nähere Informationen zur Feuerwehr Pinneberg finden Sie auf der Homepage unter www.feuerwehr-pinneberg.de.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Über das Unternehmen

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Stadt Pinneberg

Die Stadt Pinneberg ist ein engagierter Arbeitgeber, der großen Wert auf Vielfalt und Chancengleichheit legt. Als eine moderne Verwaltung setzt sie sich aktiv für die Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderung ein und fördert ein Arbeitsumfeld, in dem jeder die Möglichkeit hat, seine Talente und Fähigkeiten voll auszuschöpfen. Die Stadt bietet ein breites Spektrum an Arbeitsplätzen in verschiedenen Bereichen und legt besonderen Wert darauf, individuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen. Durch umfangreiche Unterstützungsangebote und eine offene Unternehmenskultur schafft die Stadt Pinneberg eine positive Atmosphäre, die es sämtlichen Mitarbeitenden ermöglicht, gemeinsam erfolgreich zu sein. Die Förderung von Chancengleichheit ist für die Stadt nicht nur eine Verpflichtung, sondern eine zentrale Säule der Unternehmenskultur. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier ein einladendes Arbeitsumfeld, das ihre Fähigkeiten wertschätzt und Entwicklungsmöglichkeiten bietet. Die Stadt Pinneberg ist stolz darauf, ein inklusiver Arbeitgeber zu sein und lädt alle Interessierten ein, Teil dieses dynamischen Teams zu werden.

Standort: Pinneberg

📮 PLZ: 25421

🗺️ Region: D-PLZ 25

📍 Koordinaten: 53.6620789, 9.7970600

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.