Feste Anstellung

Handwerksmeister, Industriemeister oder Techniker (m/w/d) für die Bayerische Gewerbeaufsicht

Bayerische Gewerbeaufsicht

📍 Bayern

Region: D-PLZ 63

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

06.03.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Eines unserer wichtigsten Grundrechte ist das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Für dieses Grundrecht stehen wir, die bayerischen Gewerbeaufsichtsämter. Wir beschäftigen uns mit vielen Themen zur sicheren Arbeit und sicheren Technik. Wir vereinen die Themen Arbeits- und Gefahrenschutz sowie Produkt- und Chemikaliensicherheit durch langjährige Erfahrung und hohe Fachkompetenz. Wir sind eine starke und zukunftsorientierte Fachbehörde mit schnellen Eingriffsmöglichkeiten vor Ort. Für diese wertvolle Tätigkeit bieten wir einen sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst mit guter Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Die Gewerbeaufsichtsämter in Bayern suchen zum 01.10.2026

Handwerksmeister, Industriemeister oder Techniker (m/w/d)

Die Bayerische Gewerbeaufsicht schützt die Bürgerinnen und Bürger sowie die Beschäftigten vor Gefahren und setzt sich gleichermaßen für faire Wettbewerbsbedingungen bei Industrie und Handel in Bayern ein.

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Standort: Bayern

🗺️ Region: D-PLZ 63

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.